Bild nicht mehr verfügbar.

Gabalier: "Ich glaube, dass wir in einer Zeit leben, in der die Damenwelt geschätzt und gewürdigt wird und man das nicht im Jahr 2014 immer noch mitbetonen muss, dass die Frauen gleichberechtigt sind."

Foto: APA/HILDENBRAND

Der Volksmusiker Andreas Gabalier hat am Donnerstag im Ö3-Radio angeregt, eine Volksabstimmung über die Bundeshymne durchführen zu lassen. "Die Leute draußen sind nicht befragt worden. Die breite Masse wünscht sich die originale Version zurück", sagte Gabalier. Er hatte für Aufregung gesorgt, weil er am Sonntag beim Formel-1-Grand-Prix von Österreich in Spielberg die alte und nicht die neue Version der Hymne gesungen und die "großen Töchter" ausgelassen hatte.

Das Parlament hatte im Jahr 2011 beschlossen, die Liedzeile "Heimat bist du großer Söhne" in "Heimat großer Töchter und Söhne" zu ändern. "Ich weiß gar nicht, ob es korrekt ist, einen Liedertext eines Künstlers abzuändern. Ich würde mich im Grabe umdrehen, würde die Politik das eine oder andere Lied von mir umtexten", erklärte Gabalier. Seit die Hymne geändert worden sei, würden vor Großveranstaltungen "gemischte Gefühle" herrschen. Die Bundesyhmne sei ein historisches Dokument: "Ich glaube, dass wir in einer Zeit leben, in der die Damenwelt geschätzt und gewürdigt wird und man das nicht im Jahr 2014 immer noch mitbetonen muss, dass die Frauen gleichberechtigt sind.“

In Online-Votings und Foren seien die Bürger zu mehr als 90 Prozent dafür, dass die Hymne wieder in der alten Version gesungen werde. Eine Volksabstimmung oder -befragung dazu würde Gabalier interessant finden. "Die Bürger sind nicht zu der Änderungen befragt worden, die breite Masse ist dafür", ist er sich sicher.

Unterstützung von IG Autoren

Die IG Autoren unterstützt Gabalier in seinem Anliegen, die Hymne in der ursprünglichen Version zu singen. Deren Vorsitzender Gerhard Ruiss stößt sich in einer Aussendung vor allem an der Änderung der dritten Strophe von "Einig laß in Brüderchören" zu "Einig lass in Jubelchören". "Die Änderung stellt nach wie vor einen schwerwiegenden Eingriff in die österreichische Demokratie- und Republiksgeschichte dar, der unbedingt durch die Wiederherstellung der alten Fassung korrigiert gehört", sagt Ruiss. (red, derStandard.at, 26.6.2014)