Die FAA erzeilt PrimeAir - vorerst - eine Absage.

Foto: Amazon

Obwohl sie noch längere Zeit von einem kommerziellen Start entfernt sind, gibt es nun einen behördlichen Rückschlag für Amazons Paketdrohnen zu vermelden. Die US-Flugaufsicht FAA hat den Einsatz der fliegenden Liefermaschinen nämlich untersagt.

FAA sieht geschäftlichen Betrieb

Der Grund: Während der Betrieb von Drohnen als Freizeitbeschäftigung grundsätzlich möglich ist, geht dies nicht so einfach für kommerziellen Einsatz. Amazon wollte bestehende Regelungen umgehen, in dem man Drohnenlieferung als "PrimeAir" zu einem Bestandteil des Prime-Services erklärte. Kunden die das Programm in Anspruch nehmen, hätten diese Form der Zustellung also ohne Mehrkosten in Anspruch nehmen können, fasst Gulli zusammen.

Da diese Lieferungen aber nach wie vor in Zusammenhang mit eingekauften Waren stehen, teilt die FAA die Ansicht Amazons nicht. Man betrachtet das Drohnenprojekt, dessen Testbetrieb frühestens im Jahr 2015 begonnen hätte, somit als Teil eines geschäftlichen Unterfangens.

Hoffnung auf Änderung

Die Luftfahrtbehörde erwies sich bislang sehr restriktiv gegenüber dem Einsatz von Drohnen. Allerdings genehmigte man nun vor kurzem dem Treibstoffriesen BP das Monitoring der eigenen Ölfelder in Alaska mit Hilfe von Drohnen. Dazu war man im Frühjahr vor Gericht gescheitert, als man einen Österreicher klagte, der ein an einem US-Campus aufgenommenes Video eines Drohnenflugs an eine Agentur verkauft hatte.

Für Amazons Lieferdrohnen bedeutet daher der Entscheid der FAA nicht das Ende. Der Onlinehändler hofft, dass die Behörde ihre Richtlinien aktualisiert, ehe die fliegenden Zustellmaschinen reif für den Alltag sind. (red, derStandard.at, 26.06.2014)

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