Aufsichtsräte sind das Kontrollorgan einer Aktiengesellschaft und überwachen in dieser Funktion den Vorstand. Sie prüfen den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Gewinnverteilung und den Lagebericht. Bestimmte Geschäfte des Vorstands können nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats durchgeführt werden. Außerdem können Aufsichtsräte Berichte vom Vorstand einfordern, die Bücher der Gesellschaft prüfen und Hauptversammlungen einberufen, in der sie berichten.

Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt und bestimmt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden. Ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder werden vom Betriebsrat entsendet. Der Aufsichtsrat hält zur Ausübung seiner Tätigkeit mindestens vier Sitzungen pro Jahr ab. Für besondere Themen richtet der Aufsichtsrat eigene Ausschüsse ein, wie etwa den Prüfungsausschuss, den Personalausschuss oder den Vergütungsausschuss, in dem die Gehälter des Vorstands bestimmt werden.

Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich in der Regel nach der Größe der Aktiengesellschaft. Kleinere und mittlere Unternehmen vergüten im Schnitt ihre Aufsichtsratsmitglieder mit 5.400 Euro brutto pro Jahr. Große Konzerne zahlen Mitgliedern des Aufsichtsrats Vergütungen von durchschnittlich 21.800 Euro.

Vorsitzende des Aufsichtsrats erhalten üblicherweise das Doppelte der Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds, Stellvertreter das Eineinhalbfache. In manchen Fällen erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats für die Teilnahme an Ausschüssen eine gesonderte Vergütung. Vom Betriebsrat entsandte Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine Bezüge. Wenn Vorstände als Aufsichtsrat von Tochtergesellschaften innerhalb des eigenen Konzerns tätig sind, werden üblicherweise keine gesonderten Vergütungen bezahlt.

Variable Vergütung in Form einer dividenden- oder gewinnbezogenen Tantieme ist für Aufsichtsräte in Österreich - anders als in Deutschland - nicht üblich. Stock Options sind zwar rechtlich zulässig, spielen aber für Aufsichtsräte in der Praxis so gut wie keine Bedeutung.