Friedhelm Adolfs muss wahrscheinlich seine Wohnung räumen. Der 75-jährige Düsseldorfer erlangte im Vorjahr mediale Bekanntheit, weil ihm der Rauswurf aus seiner Mietwohnung wegen zu starken Rauchens drohte. Das Landgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass Adolfs nach 40 Jahren seine Wohnung tatsächlich per Jahresende räumen muss. Die Berufung des Rauchers gegen ein Urteil des Amtsgerichts wurde damit zurückgewiesen. Im Berufungsverfahren hatte Adolfs auch bestritten, vor der Kündigung mehrfach mündlich abgemahnt worden zu sein.

Die Kündigung des ehemaligen Hausmeisters sei rechtens, befand das Amtsgericht nun laut deutschen Medienberichten. Ein Mieter dürfe zwar grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen. Die Vermieterin müsse es jedoch nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer "unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung" führe.

Revision zugelassen

Gänzlich ausgestanden ist die Sache damit aber wohl immer noch nicht. Das Urteil ist nämlich nicht rechtskräftig, das Landgericht ließ die Revision zum deutschen Bundesgerichtshof zu, um die Frage grundsätzlich zu klären, ob Zigarettenrauch innerhalb eines Mehrfamilienhauses einen Kündigungsgrund darstellen kann.

Wie berichtet wäre ein solches Urteil grundsätzlich auch in Österreich möglich. In Paragraf 30 des Mietrechtsgesetzes wird "ungehöriges Verhalten" als Kündigungsgrund genannt. Dort steht geschrieben, dass es als wichtiger Grund anzusehen sei, "wenn der Mieter vom Mietgegenstand einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht, namentlich den Mietgegenstand in arger Weise vernachlässigt oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet". (red, derStandard.at, 27.6.2014)