Innsbruck - Der Tiroler Mediziner Maximilian Ledochowski will die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) vor den Verwaltungsgerichtshof bringen. Er wollte sich von ELGA abmelden und hat einen negativen Bescheid bekommen. Er habe sich geweigert, dem Antrag eine Kopie eines Lichtbildausweises beizulegen, da seine Identität ohnedies zweifelsfrei belegt worden sei.

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger sah das anders. In dem der APA vorliegenden Bescheid heißt es zwar an einer Stelle: "Unabhängig vom inhaltlichen Thema des Verfahrens steht die Identität des Antragstellers mit der für ein Verwaltungsverfahren notwendigen Sicherheit fest." Der Hauptverband beruft sich in seiner Begründung des negativen Bescheids trotzdem auf die in der "ELGA-Verordnung" für eine Willenserklärung vorgesehenen Kriterien, denen zufolge für die "eindeutige Identifizierung" eine Kopie eines Lichtbildausweises gefordert wird.

"Abmelden soll so schwer wie möglich gemacht werden"

"Offensichtlich wird da versucht, jemandem das Abmelden so schwer wie möglich zu machen", sagt der Mediziner. Warum sonst bestehe der Hauptverband auf einer Ausweiskopie, obwohl selbst in dem Bescheid der Widerspruchsstelle eingeräumt werde, dass "keine Zweifel an der Identität das Antragstellers" vorliegen würden. Er freue sich jedenfalls über den negativen Bescheid, denn nur so könne er alle Rechtsmittel ausschöpfen.

Der Arzt kann nicht nachvollziehen, warum seine biometrischen Daten in Form der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises für die Abmeldung notwendig seien, obwohl seine Identität vom Hauptverband mittels RSa-Brief festgestellt, seine Versicherungsdaten überprüft worden seien, und er dem Schreiben eine Kopie seines Staatsbürgerschaftsnachweises beigelegt habe.

Aus seiner Sicht handle es sich bei ELGA um eine "Art der Vorratsdatenspeicherung", argumentiert der Mediziner: "Und davon ist jeder Österreicher und jede Österreicherin betroffen." Schließlich müsse jeder früher oder später einmal zum Arzt gehen.

Ein Wiener Arzt hat wiederum beim Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen ELGA eingebracht. Der Gynäkologe Alfred Pixner begründet den Antrag vor allem mit dem Eingriff in das Datenschutzrecht und in die Privatsphäre. (APA, 3.7.2014)