Wien - Das Hypo-Sanierungsgesetz, das nächste Woche beschlossen werden soll, sorgt weiter für grenzüberschreitende Unruhe. Am Donnerstag hat sich der Europäische Verband Öffentlicher Banken (EAPB), in einem Schreiben an Finanzminister Michael Spindelegger gewandt. Der Gesetzesentwurf, der einen Schuldenschnitt bei nachrangigen Anleihen mit Landeshaftung vorsieht, erzeugt bei dem in Brüssel beheimateten Verband "erhebliche Bedenken" in Bezug auf EU- und nationales Recht.

Starke Bedenken

Der Chef des Verbands (90 Mitglieder, deren Marktanteil am europäischen Bankenmarkt 15 Prozent beträgt), Marcel Roy, kritisiert Österreichs Argument, dass man mit dem Gesetz die EU-Richtlinie 2001/24/EC zur Bankensanierung und Liquidierung umsetze. Selbige sei bereits im Bankwesengesetz umgesetzt. Zudem schreibe die Richtlinie "allgemeine Regeln für alle" Banken fest; der Gesetzesentwurf stelle dagegen nur auf ein einziges Institut ab. Auch werde die Hypo nicht saniert, sondern abgewickelt - da sei eine Gläubigerbeteiligung laut Richtlinie "gerade nicht erlaubt". Dass nur die Nachranggläubiger betroffen sein sollen, widerspreche dem in der Richtlinie angesprochenen "Gebot der Gleichbehandlung der Gläubiger".

Auch auf die neue EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken, die die Gläubigerbeteiligung (Bail-in) ab 2016 erlaubt, könne sich der Minister nicht beziehen. Laut Materialien zur Richtlinie seien garantierte Forderungen nicht bail-in-fähig.

Letztlich wird der "sehr geehrte Herr Minister" gebeten, den Gesetzesentwurf "zu überdenken". Der Absender appelliert an das Europa-Bewusstsein des früheren österreichischen Außenministers. Das Sondergesetz stelle schließlich nicht nur die Rechtsstaatlichkeit Österreichs, "sondern auch die Glaubwürdigkeit der (...) Regelwerke im Rahmen der Bankenunion infrage".

Bayern unter Verdacht

Die Mail hat inzwischen größere Verbreitung gefunden: Sie wurde auch an die österreichischen Abgeordneten und alle Fraktionsvorsitzenden im EU-Parlament verteilt.

Auf der Ebene der Vergangenheitsbewältigung ermittelt die Staatsanwaltschaft Kärnten unterdessen weiter - sie untersucht auch die Verstaatlichung Ende 2009. Zu den Beschuldigten gehören u. a. Ex-Hypo-Chef Franz Pinkl und frühere Bayern-LB-Manager. Für sie alle gilt die Unschuldsvermutung. Format zitiert nun aus einem Abschlussbericht der Soko Hypo, laut dem die Bayern die Republik "regelrecht abgezockt" hätten. Man habe der Republik vor der Verstaatlichung wichtige Informationen verschwiegen - was die Beschuldigten seit jeher bestreiten.

Zudem liefere eine mit 27. Mai 2009 datierte Nebenabsprache zu Pinkls Vorstandsvertrag aus Ermittlersicht den konkreten Hinweis, dass die Hypo-Verstaatlichung "kein zufälliger Unglücksfall" gewesen sei. Im "Sideletter" sei bereits ein halbes Jahr vor Verstaatlichung festgelegt worden, dass dem neuen Hypo-Vorstandschef "für den Fall einer mehr als 50-prozentigen Übernahme durch die Republik Österreich" eine Sonderabgeltung gebühre. Diese 1,875 Mio. Euro habe Pinkl dann auch bekommen. (gra, APA, STANDARD, 4.7.2014)