Wien/Bruck a.d. Leitha - Bruck/Leitha (NÖ) hat in erster Instanz ein Prozess um ein Swap-Geschäft mit der RLB NÖ-Wien gewonnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut dem Anwalt der Stadt, Lukas Aigner, ist dies das erste Swap-Urteil und richtungsweisend für die Swap-Prozesse von St. Pölten und Linz gegen deren Geldinstitute. Das Handelsgericht Wien habe schwere Beratungsfehler und Interessenkonflikte der RLB gerügt.
Des weiteren habe die Raiffeisenlandesbank über den anfänglichen negativen Marktwert des Tauschgeschäfts nicht aufgeklärt, so Aigner. Der Gemeinde sei ein geringes Risiko vorgegaukelt worden, obwohl es sich um ein Hochrisikogeschäft gehandelt habe. Negative Entwicklungen seien nicht ordnungsgemäß dargestellt worden. Bei dem Verfahren ging es um eine Summe von 355.164 Euro.
Zu wenig Information
Bruck an der Leitha hatte im Jahr 2004 ein Swap-Geschäft mit der RLB Nö-Wien geschlossen um durch daraus resultierende Zinserträge die Belastung der Gemeinde aus laufenden Finanzierungen gering halten zu können. Tatsächlich entwickelte sich der Swap völlig gegenläufig und hatte die Gemeinde nach anfänglichen Zuflüssen hohe Beträge an die Bank zu bezahlen. "Das Gericht hat zweifelsfrei festgestellt, dass die Gemeinde bei Aufklärung über den negativen Marktwert den Swap nie gezeichnet hätte und somit auch den Verlust nicht erlitten hätte", so Aigner.
Und er gibt sich zuversichtlich, was die anderen beiden großen Swap-Prozesse betrifft. "In den Swap-Verfahren, die die Stadt St. Pölten ebenfalls gegen die RLB NÖ-Wien führt oder auch dem Verfahren der Stadt Linz gegen die Bawag, haben wir insbesondere im Punkt negativer Anfangswert und Interessenkonfliktlagen gleich gelagerte Sachverhalte. Das jetzt ergangene Urteil hat natürlich eine gewisse Abstrahlungswirkung." (APA, 7.7.2014)