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Das Hypogesetz ist umstritten. DER STANDARD bringt die wichtigsten Pros und Kontras.

Foto: APA/Gindl

Am Dienstag soll das Hypo-Sondergesetz vom Nationalrat verabschiedet werden. Dass es halten wird, bezweifeln viele Juristen. Verfassungs- und europarechtliche Bedenken stehen im Vordergrund. Wirtschaftlich drohen ein Verlust der Reputation durch den Haircut und negative Auswirkungen auf andere Banken. 

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Das Gesetz hält vor dem Verfassungsgericht

PRO: Eingriffe in Eigentumsrechte gibt es immer wieder. Entscheidend ist, ob "Enteignungen" im öffentlichen Interesse stehen und sachlich gerechtfertigt sind. Im Auftrag des Finanzministeriums hat das Universitätsprofessor Bernhard Raschauer bejaht. Von den bereits geflossenen öffentlichen Mitteln hätten Hypo-Gläubiger bereits profitiert, zudem würden sie von einer positiven Wertentwicklung profitieren, bekämen also wieder etwas zurück. Damit seien sie besser gestellt als in einer Insolvenz.

KONTRA: Mehrere Experten haben bereits darauf hingewiesen, dass Enteignungen aus budgetären Gründen nicht zulässig sind - das öffentliche Interesse an der Maßnahme fehlt somit. Zudem können sich die betroffenen Gläubiger auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, weil andere Forderungen nicht geschnitten werden. Selbst Nachrangkapital mit Bundeshaftung erlischt nicht. Zudem betrifft der Schritt nur Hypo-Kreditgeber, bei anderen Bankenrettungen gibt es keinen Gläubigerbeitrag.

Die Regelung ist europarechtskonform

PRO: Die Regierung hat sich gleich zwei Grundlagen herausgepickt, die den Schuldenschnitt rechtfertigen sollen. Einerseits müssen bei Bankabwicklungen künftig Gläubiger einen Beitrag leisten - nachrangige werden dabei stärker zur Kasse gebeten. Andererseits besagte eine Richtlinie aus 2001, dass Gesetze im Zusammenhang mit Bankenabwicklungen in einem Land in den anderen EU-Ländern anerkannt werden. Der Europäische Gerichtshof hat sich darauf in einem isländischen Fall gestützt.

KONTRA: Die Bail-In-Richtlinie hat einen Schwachpunkt: Sie gilt erst ab 2016. Auch die Regelung über die gegenseitige Anerkennung von Sanierungsmaßnahmen wird von Kritikern nicht akzeptiert. Ein Blick in die Bestimmungen zeigt zudem, dass die Kürzung von Forderungen nur im Rahmen einer Bankensanierung zulässig ist. Bei der Hypo handelt es sich aber um eine Abwicklung. Außerdem verlangt auch das Europarecht die Gleichbehandlung von Gläubigern, gegen die nun verstoßen wird.

Eine Insolvenz wäre teurer gewesen

PRO: Die Notenbank hat errechnet, dass eine Pleite der Hypo einen volkswirtschaftlichen Gesamtschaden von 26 Milliarden Euro anrichten würde. Verteuern würde sich die Refinanzierung der Republik und der großen Banken. Vom Vertrauensverlust wären auch die Bundesländer betroffen. Überdies hätten die anderen Hypos wegen der gemeinsamen Haftung für die Pfandbriefstelle einen unmittelbaren Schaden zu befürchten. Zudem wäre mit einem Bank-Run in Südosteuropa zu rechnen.

KONTRA: Insbesondere aus der Opposition gibt es starke Stimmen für eine Insolvenz, aber auch die international tätige Beratergruppe Oliver Wyman hat eine Hypo-Pleite als günstigste Variante ausgemacht. Am Montag hat Universitätsprofessor Stefan Griller gemeint, dass eine Insolvenz der Hypo auch ohne Konkurs Kärntens möglich wäre. Die Landeshaftungen seien nämlich teilweise als Beihilfe zu werten und EU-rechtswidrig. Die Haftungen wurden immer als Grund für die Notverstaatlichung 2009 angeführt. (DER STANDARD, 8.7.2014)