Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt nun Österreicherinnen mit defekten PIP-Brustimplantaten auch mit einer Sammelklage gegen den TÜV Rheinland. Somit werden Betroffene sowohl gegen den Hersteller, den Haftpflichtversicherer der PIP sowie aktuell nun auch gegen den TÜV Rheinland mit Sitz in Deutschland und Frankreich vertreten.

Dem neuen Verfahren können sich betroffene Frauen als Nebenklägerinnen anschließen. Der VKI organisiert - im Auftrag des Sozialministeriums - die Sammelklage nach französischem Recht. Ein Kostenrisiko entsteht den Betroffenen aus diesen Verfahren nicht.

3.000 Euro Schadensersatz

Im vergangenen November verurteilte das Handelsgericht Toulon den TÜV Rheinland und den TÜV Rheinland France zur Leistung eines vorläufigen Schadenersatzes von je 3.000 Euro an Frauen, die durch fehlerhafte Brustimplantate der Firma PIP geschädigt wurden. Der VKI bietet nun - in Zusammenarbeit mit der französischen Rechtsanwältin Sigrid Preissl-Semmer - den 69 betroffenen Österreicherinnen die Möglichkeit an, sich als Nebenklägerinnen dem Verfahren gegen den TÜV anzuschließen. Ziel ist es, ebenfalls einen vorläufigen Schadenersatz in Höhe von 3.000 Euro durchzusetzen.

"Der VKI vertritt hier erstmals grenzüberschreitend in verschiedenen Klagen gegen verschiedene Haftungsträger die Rechte der Betroffenen", so der Leiter der VKI-Rechtsabteilung, Peter Kolba. "Für uns ist dieser Produkthaftungsfall ein Test, ob und wie man in einem Massenschadensfall in der EU seine Rechte grenzübergreifend durchsetzen kann." (APA, 8.7.2014)