Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Klage des Patentverwerters IPCom gegen den Handy-Hersteller Nokia abgewiesen. Die Berufungsinstanz änderte damit das Urteil des Landgerichts Mannheim, das im April 2012 noch die Verletzung eines IPCom-Patents, das zum Grundstock des Mobilfunkstandards UMTS gehört, festgestellt hat.

Zugang zu Mobilfunknetzen

In dem Rechtsstreit geht es um ein Patent, das den Zugang zu Mobilfunknetzen steuert und Rettungskräften oder der Polizei bei Netzüberlastung eine Überholspur freihält. Es wurde ursprünglich von dem Elektrotechnik-Spezialisten Bosch entwickelt und 2007 zusammen mit anderen Patenten an IPCom verkauft. Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat dieses Schutzrecht im Jänner für gültig erklärt, allerdings in einer eingeschränkten Fassung. Nach der Berufung von Nokia entschied jetzt der 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe, dass "der UMTS-Standard von der technischen Lehre des geänderten Patentanspruchs in einem entscheidenden Punkt keinen Gebrauch" mache. (APA, 9.7. 2014)