Mit einem Freispruch vorläufig davongekommen ist ein 25-jähriger Innviertler in einem Prozess wegen Wiederbetätigung nach einem Facebook-Posting am Freitag im Landesgericht Ried. Er hatte Neonazi-Codes veröffentlicht und Links zu einschlägigen Liedern gesetzt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Einschlägige Postings auf Facebook
Der Angeklagte aus dem Bezirk Braunau soll das Bild eines Flaschenetiketts mit dem Neonazi-Code "1488" im Facebook gepostet haben. Dieser steht für die 14 Wörter "We must secure the existence of our people and a future for white children" (übersetzt: "Wir müssen die Existenz unseres Volkes und eine Zukunft für die weißen Kinder sichern"), die einem US-amerikanischen Rechtsextremisten zugeschrieben werden, sowie die Abkürzung von "Heil Hitler". Außerdem soll der Beschuldigte - er hatte bereits einschlägig mit dem Gericht zu tun - Links zu den Liedern "Arisches Kind" und "Nigger" gesetzt haben.
Zugehörigkeit zur rechten Szene eine "Jugendphase"
Im Prozess gab er sich zunächst ahnungslos. Er bezweifelte, dass er die inkriminierten Veröffentlichungen vorgenommen habe. Sie könnten durch einen Virus auf seine Seite geraten sein, meinte er. Erst durch die Polizei sei er darauf aufmerksam geworden. Zu dem Vorhalt, sie seien über ein Jahr lang online gewesen, erklärte er, dass er sich um seinen Zugang zu dem sozialen Netzwerk nicht intensiv kümmere. Mit Sicherheitseinstellungen kenne er sich auch nicht so aus. Als dann seine Zugehörigkeit zur rechten Szene zur Sprache kam, erklärte er, das sei eine "Jugendphase" gewesen. Inzwischen habe er dorthin keine Kontakte mehr, der Ausstieg sei nicht einfach gewesen.
Geschworene fällten Freispruch
Die Geschwornen fällten in allen angeklagten Fakten einen Freispruch. Der 25-Jährige verließ erleichtert und rasch den Gerichtssaal. Die Richterin gab ihm noch auf den Weg, dass ihm das Verfahren eine Lehre sein sollte. Ausgestanden ist die Angelegenheit für ihn noch nicht: Die Staatsanwaltschaft gab nämlich keine Erklärung ab - der Freispruch ist somit noch nicht rechtskräftig. (APA, derStandard.at, 11.07.2014)