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Erdogan muss nicht zurücktreten.

Foto: REUTERS/Murad Sezer

Ankara - Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan darf nach einem Beschluss der Wahlkommission Regierungschef bleiben, obwohl er für das Präsidentenamt kandidiert. Das Gremium wies Oppositionsforderungen nach einem Rücktritt Erdogans vor der Präsidentenwahl am 10. August am Samstag einstimmig zurück, wie die Nachrichtenagentur Anadolu meldete.

Die Opposition befürchtet, dass der Regierungschef für seinen Präsidentschaftswahlkampf staatliche Ressourcen nutzen könnte. Erdogan geht als klarer Favorit in die Wahl, in der erstmals das Volk den Präsidenten bestimmt.

Erdogan plant neue Verfassung

Unklar ist aber, ob Erdogan im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit gewinnen kann. Ansonsten ist für den 24. August eine Stichwahl angesetzt. Die beiden größten Oppositionsparteien CHP und MHP haben den Ex-Generalsekretär der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC), Ekmeleddin Ihsanoglu, nominiert. Die pro-kurdische Partei HDP schickt ihren Ko-Vorsitzenden Selahattin Demirtas ins Rennen.

Erdogan hätte nach den Statuten seiner Partei AKP nicht erneut Ministerpräsident werden dürfen. Er hat im Fall seines Wahlsiegs eine neue Verfassung angekündigt, die das bisher weitgehend zeremonielle Präsidentenamt deutlich stärken dürfte. Die Amtsübergabe durch den scheidenden Präsident Abdullah Gül ist für den 28. August geplant. (APA, 12.7.2014)