Wien - Seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes im Jahr 2009 ist es in Österreich verboten, für bestimmte Zahlungsinstrumente ein besonderes Entgelt zu verlangen - viele Unternehmen haben das Gesetz ignoriert und dennoch ein "Zahlscheinentgelt" verlangt, wollten sie doch auf dieses "Körberlgeld“ nicht verzichten.

Wer sich etwa weigerte, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, wurde von manchen Unternehmen „bestraft“ und mit einem Zahlscheinentgelt belastet. Die Einzugsermächtigung erlaubt den Firmen bekanntlich den direkten Zugriff auf das Konto ihrer Kunden. Andererseits gab es Konsumenten, die diesen Zugriff auf das eigene Konto nicht ermöglichen wollten. Für diese Praxis wurden sie mit den zusätzlichen Entgelten belastet.

Rechtswidrige Klausel

Diese illegale Praxis hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun endgültig abgestellt, wie der Verein für Konsumenteninformation am Montag bekanntgegeben hat.

In einem Verbandsklageverfahren, das der VKI im Auftrag des Sozialministeriums geführt hatte, hat der OGH T-Mobile exemplarisch für viele andere Unternehmen verurteilt: Sie müssen die rechtswidrigen Klauseln aus ihren AGBs entfernen.

Der VKI sammelt nun Forderungen von Kunden, um für diese das zu Unrecht verrechnete Entgelt von Unternehmen verschiedenster Branchen zurückzufordern. Die Aktion auf www.verbraucherrecht.at ist vorerst mit 30. September 2014 befristet. (APA/red, derStandard.at, 14.7.2014)