Seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes im Jahr 2009 ist es in Österreich verboten, für bestimmte Zahlungsinstrumente ein besonderes Entgelt zu verlangen – viele Unternehmen haben das Gesetz ignoriert und dennoch ein "Zahlscheinentgelt" verlangt. Diese illegale Praxis hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun endgültig abgestellt, wie der Verein für Konsumenteninformation am Montag bekanntgab.
Klauseln in AGB entfernen
In einem Verbandsklageverfahren, das der VKI im Auftrag des Sozialministeriums geführt hat, hat der OGH T-Mobile exemplarisch für viele andere Unternehmen verurteilt: Sie müssen die rechtswidrigen Klauseln aus ihren AGB entfernen. T-Mobile hatte zuvor darauf hingewiesen, dass man seit 2010 ohnehin keine Gebühr mehr einhebe.
Aktion bis September
Der VKI sammelt nun Forderungen von Kunden, um für sie das zu Unrecht verrechnete Entgelt von Unternehmen verschiedenster Branchen zurückzufordern. Die Aktion auf verbraucherrecht.at ist vorerst mit 30.09.2014 befristet. (APA, 14.7.2014)