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Sie posieren gerne, werden aber auch dann fotografiert, wenn sie sich unbeobachtet wähnen: Pacifico-Griffini-Grasser, Grasser.

Foto: APA/parigger

Es ist nicht das erste Badehosen-Foto von Karl-Heinz Grasser: Schon 2006 war der damalige Finanzminister in Boxershorts auf Capri zu sehen, auch die deutsche "Bild" druckte die Fotos neben einem hämischen Text über den Jetset-Minister ab - und wurde daraufhin von Grasser auf Schadenersatz verklagt (derStandard.at berichtete).

Nun ist Grasser zwar nicht mehr Minister, was er im Capri-Urlaub tut, ist dennoch brisant: Gegen Grasser läuft nicht nur ein Ermittlungsverfahren, er hat auch selbst seinen früheren Steuerberater geklagt - und ist am Montag nicht bei Gericht erschienen. Begründung: Lungenentzündung, auf Capri. Ein Kinderarzt attestierte die Erkrankung.

"Heute" und "Kurier" zeigen nun ein Foto Grassers, das zwei Tage vor der Krankmeldung aufgenommen worden sei, man sieht Grasser beim Bootsausflug in Badehose. Der Bericht will sagen: Der 45-Jährige habe die Krankheit nur vorgetäuscht. Dass Grassers Ehefrau Fiona Medien gegenüber angegeben hatte, ihr Mann sei bereits seit zwei Wochen krank, zieht der "Kurier" als Unterstützung der unterstellenden These heran.

SPÖ-Justizsprecher: "U-Haft für Grasser"

Prompt sorgte der "Heute"-Bericht auch bei Grassers politischen Gegnern für schäumende Reaktionen. Die Grünen warfen Grasser Prozessverschleppung vor, SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ging sogar so weit, U-Haft für den Ex-Minister zu fordern: Grasser tue alles, um den Prozess zu verschleppen, sagte der Jurist gegenüber dem "Kurier", eventuell bestehe sogar Fluchtgefahr - und das wäre ein Grund für Untersuchungshaft.

Strafrechtler: "Kein Indiz"

Bei Strafrechtlern sorgt diese Aussage für Stirnrunzeln. "Natürlich muss man auch vorm Zivilgericht erscheinen", sagt Strafrechtsprofessor Andreas Scheil von der Uni Innsbruck, aber selbst wenn Grasser seine Krankheit nur vorgetäuscht hätte, wäre das "überhaupt kein Indiz, dass er sich dem Strafverfahren entzieht" - zumal Grasser im gegen ihn anhängigen Ermittlungsverfahren bislang alle Termine wahrgenommen habe.

Auch Jarolim selbst schwächt seine Aussage im derStandard.at-Gespräch ab: "Was Grasser im Zivilverfahren macht, ist sein Kaffee." Dennoch sei das Verhalten des Ex-Ministers "enorm auffällig", sagt der Abgeordnete. "Sollte er diese Tendenzen auch im Strafverfahren zeigen, würde ich meinen, dass man einen Antrag auf Untersuchungshaft stellen sollte." Anders gesagt: Sollte Grasser auch im Strafverfahren nicht erscheinen und sich per kinderärztlichem Attest entschuldigen, wäre laut Jarolim von Fluchtgefahr auszugehen.

Doch davon kann laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gar nicht die Rede sein: Im Ermittlungsverfahren"hat es niemals Probleme mit der Erreichbarkeit gegeben", sagt deren Sprecherin Carmen Prior auf derStandard.at-Anfrage. "Zivilverfahren ist Zivilverfahren, das hat mit dem Strafverfahren überhaupt nichts zu tun." (Maria Sterkl, derStandard.at, 15.7.2014)