Nach einer mehrwöchigen Abwesenheit nach Hause kommend, öffnet man immer mit einer gewissen Spannung den Briefkasten: Nein, heuer war mein Briefträger nicht gleichzeitig mit mir auf Urlaub, kein Einspringer hat die Situation ausgenützt, um bei mir alles, womit er nichts anfangen konnte, also die Post anderer, reinzustopfen.

Positiv gestimmt auf zur Post, eigene Post abholen. "Wer hat Ihnen dieses Urlaubsfach eingerichtet?", herrscht mich die Schalterdame an, die gar nicht so alt ist, dass sie die Post noch für ein Amt und die Menschen, die Ämter aufsuchen, für Bittsteller halten dürfte. Schüchtern (na ja) halte ich dagegen, dass ich damals keinen Ausweis verlangt, sondern vielmehr meinen eigenen hergezeigt habe. Aber bei dem mörderischen Ton, den die Ermittlerin anschlug, hätte ich den mutmaßlichen Delinquenten auch nicht verraten, wenn ich ihn gekannt hätte.

Er hatte Fürchterliches angestellt: arrangiert, dass ich meine Post in jener Filiale abholen konnte, in der ich den Antrag abgab, nahe meinem Büro. Das hätte er nicht tun dürfen: Anklagend streckte mir die Dame das aus meinem Bezirk nachgeschickte Kuvert entgegen.

Also kann man die Urlaubspost tatsächlich nur in der dem Wohnort nächstgelegenen Filiale abholen? Nein, natürlich nicht, war die Auskunft: Aber anderes kann man nur online beantragen, nicht bei physischem Erscheinen. Kunden, schleichts euch ins Internet. (Gudrun Harrer, DER STANDARD, 16.7.2014)