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Auch der Spam-Ordner müsse täglich gelesen werden, so ein deutsches Gericht

Foto: dapd/Puskar

Nicht immer funktionieren Spam-Filter einwandfrei: Eine automatisch in den Spam-Ordner verschobene und dadurch übersehene E-Mail kann Nutzer jedoch teuer zu stehen kommen – zumindest in Deutschland. Dort entschied das Landgericht Bonn, dass auch die Durchsicht von vermeintlichem Spam Teil der Sorgfaltspflicht sei. Korrespondenz gelte laut den Richtern auch dann als zugestellt, wenn sie es nicht durch den Filter schaffe.

Vergleichsangebot übersehen

Anlass für die Gerichtsverhandlung war der Fall eines deutschen Anwalt: Er hatte übersehen, dass er ein wichtiges Dokument für seine Mandantin per E-Mail erhalten hatte. Konkret handelte es sich dabei um ein Angebot für einen Vergleich, der von der Gegenseite übermittelt wurde. Es landete jedoch im Spamordner und wurde übersehen, später musste seine Mandantin einen um 70.000 Euro höheren Betrag zahlen, als der Vergleich ausgemacht hätte.

Spamfilter nicht Schuld

Daraufhin verklagte die Mandantin ihren eigenen Anwalt auf Schadensersatz, da sie das Vergleichsangebot wohl angenommen hätte. Der verwies wiederum auf den Spamfilter, diesen Grund ließ das Landgericht Bonn allerdings nicht durchgehen. Wer seine E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit angebe, sei selbst dafür verantwortlich, dass alle Nachrichten gelesen werden, so das Gericht laut heise. (fsc, derStandard.at, 16.7.2014)