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Opfer-Angehörige warten mit ihren Anwälten auf das Gerichtsurteil.

Foto: APA/EPA/Maat

Im Verfahren um das Massaker von Srebrenica hat ein niederländisches Gericht den Staat für den Tod von mehr als 300 muslimischen Männern und Burschen zivilrechtlich mitverantwortlich gemacht. Der Staat trage Mitschuld am Tod der Männer, da diese am 13. Juli 1995 aus dem Lager der niederländischen Blauhelme in Potocari deportiert wurden, urteilte die Richterin Larissa Elwin am Mittwoch in Den Haag.

Geklagt hatte die Vereinigung der "Mütter von Srebrenica", in der Angehörige von Opfern des Massakers im Bosnien-Krieg zusammengeschlossen sind. Im Bosnien-Krieg hatten serbische Einheiten im Juli 1995 die UN-Schutzzone Srebrenica überrannt und rund 8000 Muslime ermordet. Die niederländischen UN-Blauhelme hatten die Enklave den bosnischen Serben unter Führung des Generals Ratko Mladic kampflos übergeben.

Familienangehörige enttäuscht

Familienangehörige von Opfern des Massakers zeigten sich nach dem Urteil enttäuscht. "Wie ist das möglich, dass die Niederlande für einige Menschen verantwortlich sind, nicht aber für die anderen", meinte Munira Subasic vom Verband "Mütter von Srebrenica und Zepa".

Der Verband hatte 2007 bei dem Gericht in Den Haag eine auf 300 Seiten verfasste Anklage eingereicht. "Wir werden nicht nachlassen und wenn nötig bis nach Straßburg gehen", so Subasic. In Straßburg befindet sich der Europäische Menschenrechtsgerichtshof.

Berufung beantragt

Wie der Anwalt des Verbands, Semir Guzin, nach der Urteilsverkündung gegenüber bosnischen Medien erklärte, gab das Gericht der Klage nur für jene 300 Männer statt, die sich im UN-Stützpunkt Potocari befanden und die am 13. Juli von niederländischen UNO-Soldaten den bosnisch-serbischen Truppen ausgeliefert wurde. Insgesamt wurden nach der Einnahme Srebrenicas durch serbische Truppen am 11. Juli 1995 in der Umgebung der Kleinstadt 8.000 Muslime ermordet.

Guzin kündigte an, Berufung einlegen zu wollen. Das Berufungsverfahren dürfte nach Meinung des Anwalts etwa zwei Jahre in Anspruch nehmen. (APA, 16.7.2014)