Wien/München - Siegfried Wolf hat aufgrund des Bankwesengesetzes (BWG) per 1. Juli den Großteil seiner Aufsichtsratsmandate niederlegen müssen. Das BWG (§28a Absatz 5 Ziffer 5) sieht vor, dass der Aufsichtsratsvorsitzende einer großen Bank daneben nur noch eine Geschäftsführerfunktion und zwei Aufsichtsratsmandate (oder vier Aufsichtsratsmandate) halten darf. Wolf ist AR-Chef der Sberbank.

Außerdem ist Wolf Geschäftsführer bei einzelnen Bereichen von Russian Machines, einem Firmenkonglomerat des russischen Oligarchen Oleg Deripaska, und seit kurzem Aufsichtsratschef der Verstaatlichtenholding ÖIAG. Auch sein Mandat im Strabag-Aufsichtsrat, das derzeit bis 2015 läuft, hält Wolf weiter, hieß es heute auf APA-Anfrage im Unternehmen. Deripaska, in dessen Firmenkonglomerat Wolf tätig ist, hat erst gestern seine Beteiligung an der Strabag auf 25 Prozent plus eine Aktie aufgestockt.

Seit 2004 bei Siemens

Sein Mandat beim Verbund hat Wolf hingegen per Ende Juni zurückgelegt, bestätigte der Verbund einen Bericht des "WirtschaftsBlatt". Auch auf der Homepage des Unternehmens ist Wolf nicht mehr als Aufsichtsrat angeführt. Mitte Juni ist er unter Berufung auf das Bankwesengesetz auch bei Siemens Österreich ausgeschieden. Er war seit 2004 beim Unternehmen Aufsichtsratsmitglied.

Allerdings sieht das Gesetz eine gewisse Flexibilität vor, je nachdem wie viel Arbeitsaufwand mit der Tätigkeit verbunden ist. Grundsätzlich kann die FMA auch eine zusätzliche Tätigkeit ausdrücklich genehmigen, was bisher aber nicht geschehen ist. Die Nachbesetzung Wolfs sowohl im Verbund als auch bei Siemens ist vorerst offen. (APA, 16.7.2014)