Wien - Das Phänomen des "Road Rage" ist normalerweise unter erbosten Autofahrern bekannt. Im Prozess gegen Sunaim K. und Ayman A., zwei unbescholtenen Familienvätern, besteht die Konstellation aus Autofahrer und Fußgänger. Begonnen hat die Geschichte am 15. Juni 2013 mit einem Hupsignal an einer roten Ampel, geendet mit einem Nasenbeinbruch und einem demolierten Wagen.
Der 34-jährige Erstangeklagte bekennt sich schuldig und erklärt Richterin Claudia Moravec-Loidolt seine Sicht der Dinge. "Wir wollten zum Fußballspielen fahren und sind an der Ampel gestanden. Da der vor mir nicht weitergefahren ist, habe ich kurz gehupt."
Die Reaktion erfolgte von unerwarteter Seite, vom Gehsteig nämlich: "Der Herr hat mir dann den Mittelfinger gezeigt und 'Arschloch, fahr weiter' gesagt", deutet K. auf seinen Sitznachbarn. A. sei auf die Fahrbahn gekommen, habe zunächst mit der Faust auf das Auto gehauen und sei schließlich auf die Motorhaube gesprungen.
Schlag gegen die Schläfe
"Ich bin ausgestiegen, dann ist er hergekommen und hat mir mit der Faust auf die Schläfe gehauen. Und ich habe ihn ins Gesicht geschlagen." Das Handgemenge endete erst mit dem Eintreffen der Polizei.
Eine Version, die alle anderen Wageninsassen bestätigen. Das Problem dabei: Sie sind alle mit K. verwandt, und die Aussagen ähneln sich ganz erstaunlich, wie Florian Lasser, Verteidiger des Zweitangeklagten, korrekterweise feststellt.
Sein 49 Jahre alter Mandant ist nicht geständig und erzählt demgemäß etwas völlig anderes. Er sei mit seiner Frau und seiner Schwägerin auf der Straße gegangen, als die beiden Frauen plötzlich aus dem Auto angepöbelt worden seien.
"Schöner Arsch, große Brust"
"Schöner Arsch, große Brust, schöne Frau" soll gefallen sein. Er wollte die Stänkerer zur Rede stellen, K., der Lenker, sei irgendwann ausgestiegen und habe ihm einen Faustschlag verpasst. Dessen Schürfwunde auf dem Kopf müsse im Zuge von Abwehrbewegungen entstanden sein.
In die Nähe der Motorhaube sei er jedoch nie gekommen, geschweige denn sei er darauf herumgesprungen. Die massive Delle, die auf Polizeifotos zu sehen ist, müsse schon vorher da gewesen sein.
Auch seine Aussagen werden bestätigt - auch hier sind allerdings die Zeugen das Problem: seine Gattin und deren Schwester. Moravec-Loidolt erinnert beide mehrmals bezüglich der Wahrheitspflicht. Und weist dezent auf die Existenz eines unabhängigen Zeugen hin.
Anzeige wegen Falschaussage droht
Die beiden bleiben dabei, Staatsanwalt Andreas Futterknecht fordert sicherheitshalber das Protokoll an, schließlich drohen bei falscher Zeugenaussage bis zu drei Jahre Haft.
Also muss dieser unabhängige Zeuge, ein Anrainer, die Sache aufklären. Und er widerspricht beiden Seiten. Erst sei es zur Schlägerei gekommen, danach sei A. auf das Auto gesprungen. "Der war wie verrückt", schildert er. Eine Polizistin erzählt ebenfalls, dass der Motorhaubensprung der Einsatzgrund gewesen sei.
Ob die Delle schon älter war, lässt sich nicht mehr feststellen. "Ich habe eine Woche später einen Unfall gehabt und bin gegen eine Straßenbahn gefahren. Das war ein Totalschaden", sagt der Erstangeklagte.
Die Richterin ist nach über vier Stunden Verhandlung voller Widersprüche in dem stickigen Saal sichtlich froh, den Anrainer und die Polizistin zu haben. Sie verurteilt beide Angeklagten nicht rechtskräftig zu drei Monaten bedingt. (Michael Möseneder, derStandard.at, 21.7.2014)