"Natürlich ist das nicht die 'smoking gun'." Der Satz aus der Urteilsbegründung des Richters, der gemeinsam mit zwei Schöffen den deutschen Studenten Josef S. zu zwölf Monaten teilbedingter Haft verurteilte, klingt eigenartig distanziert. Auch seine Erklärung, wonach es Entscheidungen gebe, die leichter, und andere, die schwerer fallen, zeugt nicht von felsenfester Überzeugung, hier eindeutig einen Schuldigen gefunden zu haben für das, was im Zuge der Anti-Akademikerball-Proteste am 24. Jänner in Wien passiert ist. Trotzdem wurde der 23-Jährige verurteilt.

Deutsche Medien kommentieren, es handle sich um einen Schuldspruch im Zweifel. Auch die Linzer Strafrechtsprofessorin Petra Velten spricht im STANDARD-Gespräch von einem "extremen" Fall der Vernachlässigung des Prinzips "Im Zweifel für den Angeklagten".

Es ist tatsächlich befremdlich, wie hier einem Zeugen der Polizei Glauben geschenkt wurde, weil er das, was er am 24. Jänner gesehen haben will, "glaubhaft und plastisch" beschrieben habe. Der Wega-Beamte beschreibt naturgemäß plastisch, dass die Fenster und die Sicherheitsschleuse einer Polizeistation angegriffen, ein Polizeiwagen demoliert, Polizisten mit allerlei Gegenständen beworfen wurden – es ist ja eindeutig passiert und durch Fotos und Videos dokumentiert.

Nicht bildlich festgehalten wurde hingegen, dass es der Angeklagte war, der konkrete Sachbeschädigungen beging – und schon gar nicht, dass er sich als Rädelsführer hervortat. Nur der Zivilpolizist ordnete diese Taten und die Anführer-Eigenschaft Josef S. zu.

Der Richter argumentierte auch, der Polizist, der bei der Demo in Zivil unterwegs war, habe keinen Grund, sich seine Angaben "aus den Fingern zu saugen". Darum geht es aber gar nicht.

Dass sich der Beamte am 24. Jänner in einer Stresssituation befand, davon war auch der Richter überzeugt. In einer Stresssituation kann man irren, man ist auch anfälliger für Verwechslungen. Er könne, so sagte der Beamte selbst, nicht ausschließen, dass sich noch weitere Demonstranten mit einem weißen Aufdruck auf dem Pulli am Tatort befanden – jenem Aufdruck, anhand dessen der Polizist Josef S. identifiziert haben will.

Dass auf den 700 Fotos des STANDARD-Fotografen, der bei den schweren Sachbeschädigungen Am Hof vor Ort war, Josef S. niemals zu sehen ist, wirft Fragen auf. Auch dass die Bediensteten der MA 48, die unmittelbar nach den Vorfällen auf dem Stephansplatz kehrten, keine Pflastersteine gesehen haben, widerspricht der Aussage des Belastungszeugen.

Trotzdem hielt der Richter den Beamten für glaubwürdig. Hätte die Aussage jedes Vergewaltigungsopfers, das die ihm widerfahrenen Gewalttaten ebenfalls "glaubwürdig und plastisch" beschreibt, die gleiche Beweiskraft wie die Angaben des Belastungszeugen im Fall Josef S., dann wäre die Verurteilungsquote bei sexueller Gewalt wohl um einiges höher.

Dass die Causa Josef S. zum Anlass genommen wird, über den Landfriedensbruch-Paragrafen zu diskutieren, ist zu begrüßen. Die Diskussion sollte aber weit darüber hinausgehen. Denn der Fall Josef S. ist kein Einzelfall. Dass Polizisten Polizisten glauben und deren Zeugenaussagen zu Abschlussberichten verdichten, die sich dann fast wortgleich in der Anklageschrift wiederfinden, geschieht in unschöner Regelmäßigkeit. Dass Untersuchungshaft überschießend verhängt wird, ebenso.

Nicht alle Angeklagten haben Zugang zu Wahlverteidigern, nur sehr wenige stehen im Lichte der Öffentlichkeit und der Medien. Erst das große Medienecho macht Josef S. zur Ausnahmeerscheinung. Und zu einem Mosaikstein, der sich in ein Bild öffentlicher Wahrnehmung fügt, die in Politikerreden dann bitter beklagt wird: einem schwindenden Vertrauen in die Justiz. (Maria Sterkl, derStandard.at, 23.7.2014)