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Um bei der US-Einreise eine Spezialbehandlung zu erfahren, bedarf es nicht notwendigerweise belastender Fakten.

Foto: JASON REED / REUTERS

Ein "angemessener Verdacht" reicht einer US-Regierungsdirektive zufolge dafür aus, um auf eine Liste potenzieller Extremisten gesetzt zu werden. "Unwiderlegbare Beweise" oder "konkrete Fakten" seien für die Sicherheitsbehörden "nicht nötig", um einen US-Bürger oder Ausländer in die Liste aufzunehmen, heißt es in dem am Mittwoch im Internetportal "The Intercept" veröffentlichten Papier.

Vage

Ein "unbegründeter Verdacht aufgrund einer Ahnung" reiche zwar nicht aus. Weiter heißt es jedoch lediglich vage: "Der Verdacht sollte so eindeutig und weitgehend wie möglich sein." Als ausgebende Behörde der 166 Seiten langen Anweisung mit dem Titel "Watchlisting Guidance" (etwa: Leitlinie für Überwachungslisten) vom März 2013 wird das Terrorabwehrzentrum der USA genannt.

Das Papier richtet sich "The Intercept" zufolge an zahlreiche US-Behörden. Wer auf der Grundlage des Dokuments einmal auf der allgemeinen Überwachungsliste landet, läuft demnach etwa Gefahr, mit einem Flugverbot belegt oder an Flughäfen und Grenzübergängen strenger kontrolliert zu werden.

Umfangreich

Die Liste war nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt worden. Ihr Umfang nahm rasant zu, nachdem im Dezember 2009 der Nigerianer Umar Farouk Abdulmutallab versucht hatte, einen in seine Unterhose eingenähten Sprengsatz an Bord einer US-Passagiermaschine von Amsterdam nach Detroit zu zünden. Ein Gerichtsprozess zeigte jüngst, dass seither etwa 1,5 Millionen zusätzliche Namen gelistet wurden.

Auf der Liste stehende Namen können dem Regelwerk zufolge durch den obersten Antiterrorismusberater des US-Präsidenten auf eine schwarze Liste potenziell besonders gefährlicher Menschen gesetzt werden. Wer einmal auf der allgemeinen Überwachungsliste steht, hat offenbar keine Möglichkeit, die Gründe dafür herauszufinden. Bürgerrechtsaktivisten werfen der Regierung zudem vor, dass es keine Möglichkeit gibt, sich gegen eine Nennung auf der Liste zu wehren. (APA, 24.7.2014)