Salzburg - Im zweiten Rechtsgang des Prozesses rund um die Testamentsaffäre am Bezirksgericht (BG) Dornbirn sind alle fünf Angeklagten am Freitag erneut schuldig gesprochen worden. Die Urteile der vier Gerichtsbediensteten fielen milder aus als vor zwei Jahren. Einzig die angeklagte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz, fasste um zwei Monate mehr aus.

Statt zweieinhalb Jahren wurde die Richterin zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, zehn Monate davon unbedingt. Ratz soll dafür gesorgt haben, dass ihre Mutter und ihre Tante über ein gefälschtes Testament zu einer Erbschaft kamen. Was die Juristin bestritt.

Der hauptangeklagte ehemali-ge Geschäftsstellenleiter des BG Dornbirn, Jürgen H., wurde wegen Amtsmissbrauchs, gewerbsmäßig schweren Betrugs und Urkundenfälschung zu sechs Jahren unbedingte Haft verurteilt. Er fasste ein Jahr weniger als beim ersten Prozess aus. Ein noch milderes Urteil erhielt der ebenfalls geständige Buchhalter Peter H. Er wurde zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt, vor zwei Jahren waren es noch fünf Jahre. Auch die ehemaligen Gerichtsbediensteten Kurt T. (zehn Monate unbedingt) und Walter M. (sechs Wochen unbedingt) bekamen geringere Strafen als vor zwei Jahren.

Die Angeklagten sollen am Bezirksgericht Dornbirn Testamente und Urkunden zu ihren Gunsten gefälscht oder bei den Fälschungen mitgewirkt haben. 80 Erben wurden geprellt und ein Schaden von rund zehn Millionen Euro verursacht. Im August 2012 gab es bereits zehn erstinstanzliche Urteile. Ein Teil davon wurde im Oktober des Vorjahres wegen Feststellungsmängel vom Obersten Gerichtshof aufgehoben. So kam es zum zweiten Rechtsgang, bei dem die Beschuldigten im Großen und Ganzen bei ihren Aussagen blieben. Die von einigen Verteidigern aufgestellte Theorie einer "One-Man-Show" des Jürgen H. stellte dieser in Abrede. Der Schöffensenat glaubte ihm. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. (Stefanie Ruep, DER STANDARD, 26.7.2014)