Wien - Im Handgranatenmord, bei dem der Transportunternehmer Zlatko N. (45) und der zeitweise von ihm als Fahrer beschäftigte Horst Waldemar W. (57) in der Nacht auf den 11. Jänner in Wien-Ottakring getötet wurden, liegt nun die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vor. Darin werden neue, bisher nicht bekannte Details enthüllt.

Auf 26 Seiten wirft Staatsanwalt Leopold Bien dem Hauptangeklagten Kristijan H. (35) vor, das Verbrechen minutiös geplant zu haben. Er soll sich laut Anklage bereits im November 2013 entschlossen haben, die beiden Männer zu beseitigen, mit denen er einträgliche Geschäfte mit nach Österreich importiertem Diesel gemacht hatte, der ohne Abfuhr der Mineralölsteuer im Sommer 2013 direkt an Tankstellen verkauft wurde.

Strohmann hätte untertauchen sollen

Motiv waren nicht ausschließlich Unstimmigkeiten über die Gewinnaufteilung, bei der sich Zlatko N. und Horst Waldemar W. übers Ohr gehauen fühlten. Das hat die beiden laut Anklageschrift veranlasst, Drohungen gegen Kristijan H. auszustoßen.

Auf den Namen des 57-jährigen W. war die zum Treibstoff-Import gegründete Firma zum Schein angemeldet, über die insgesamt 1,53 Millionen Liter Diesel eingeführt wurden. Der gebürtige Deutsche machte entgegen einer ursprünglich getroffenen Abmachung keinerlei Anstalten, das Land zu verlassen und unterzutauchen. Kristijan H. soll aufgrund dessen befürchtet haben, dass die illegalen Tricksereien - allein die hinterzogene Mineralölsteuer machte rund 613.000 Euro aus - auffliegen und der als "Strohmann" eingesetzte Horst Waldemar W. bei einer Befragung durch die Strafverfolgungsbehörden seine Hintermänner preisgeben könnten.

Deswegen mussten - so der Tenor der Anklage - der 57-Jährige sowie Zlatko N. sterben, dem Kristijan H. zum Vorwurf machte, seinen Fahrer nicht mehr unter Kontrolle zu haben. "Erste Überlegungen, sich auf W. zu beschränken, verwarf er aus Sorge über die möglichen Reaktionen von N. In seinem Kalkül schätzte er die Wahrscheinlichkeit, für die Begehung der Morde zur Verantwortung gezogen zu werden, geringer ein als die Entdeckungswahrscheinlichkeit für die Finanzvergehen", schreibt Staatsanwalt Bien in seiner Anklageschrift, die am Mittwoch zugestellt wurde. (APA, 30.7.2014)