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Der Geisterfahrerunfall kostete zwei Kinder einer deutschen Familie das Leben.

Foto: APA/WERNER KERSCHBAUMMAYR

Allhaming/Gmunden/Linz - Jener 56-Jährige, der Mittwochfrüh auf der Westautobahn (A1) im Bezirk Linz-Land stark alkoholisiert einen Geisterfahrerunfall mit einem toten Geschwisterpaar verursacht hatte, will sich an den Hergang nicht erinnern können und bleibt vorerst auf freiem Fuß. Er sei bisher unbescholten und habe auch keine einschlägigen Verwaltungsübertretungen begangen, gab die Staatsanwaltschaft Linz am Donnerstag bekannt.

Der Mann habe nicht sagen können, wie er zum Geisterfahrer geworden ist, berichtete Behördensprecher Philip Christl. Der Lenker aus dem Bezirk Gmunden will nur mehr realisiert haben, dass ihm andere Autos entgegengekommen sind. In dem Moment, wo ihm bewusst geworden sei, dass er in der falschen Richtung unterwegs ist, kam es zur Kollision. Vor dem Unfall war der Mann seit 22 Uhr in zwei Lokalen gewesen und hatte dort reichlich Alkohol konsumiert.

Drei Jahre Haft drohen

Dem Unfalllenker drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Er hatte sich bei dem Zusammenstoß die rechte Hand gebrochen und eine Kopfverletzung erlitten. Der Oberösterreicher ist seinen Führerschein los und wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angezeigt.

Im Bereich von Allhaming war der Mann falsch auf die A1 in Richtung Wien aufgefahren. Rund dreieinhalb Kilometer später krachte er kurz nach 2.30 Uhr frontal gegen den Wagen einer deutschen Familie. An beiden Pkw entstand Totalschaden. Vier weitere Fahrzeuge wurden von herumfliegenden Teilen beschädigt.

Ein neunjähriges Mädchen und sein 20 Jahre alter Bruder, die mit ihren Eltern in dem Pkw aus Wehr (Baden-Württemberg) gesessen waren, starben noch an der Unfallstelle. Ihr 47-jähriger Vater, der das Auto gelenkt hatte, erlitt leichte Verletzungen, seine 39-jährige Frau schwere. Das Ehepaar wurde ins Klinikum Wels eingeliefert und musste vom Kriseninterventionsteam betreut werden. Der betroffene Abschnitt der A1 war erst nach mehr als drei Stunden wieder frei befahrbar. (APA, 31.7.2014)