Bild nicht mehr verfügbar.
Die Stadt Wien ist wenig begeistert von der Klarstellung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Wohnbeihilfe nicht durch die Mindestsicherung geschmälert werden darf. "Wir sehen hier eine Ungleichbehandlung", sagt ein Sprecher von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) im Gespräch mit derStandard.at. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs nehme man zur Kenntnis und wolle sie selbstverständlich auch umsetzen.
Bisher wurde in Wien die Wohnbeihilfe von der MA 50 nicht zuerkannt, wenn das Haushaltseinkommen mit der Mindestsicherung die Schwelle für die Zuerkennung überstieg. Ein Familienvater hatte gegen diese Praxis Beschwerde eingelegt und vom Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen. Die Mindestsicherung dürfe nicht zum Haushaltseinkommen gerechnet werden, da es sich dabei um eine Sozialhilfeleistung handle, so das Gericht.
Im Büro von Ludwig sieht man aufgrund der Klarstellung des Gerichtshofs Handlungsbedarf. Es gibt bereits Überlegungen, das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz so zu ändern, dass Doppelförderungen unmöglich gemacht werden.
Keine Doppelförderungen
"Wenn der Sohn dieser betroffenen Familie anstelle der Mindestsicherung ein Erwerbseinkommen in derselben Höhe bekommen hätte, wäre er um die Familienbeihilfe umgefallen", sagt der Sprecher von Wohnbaustadtrat Ludwig. Deshalb liege - wenn man der Rechtsprechung des Gerichtshofs folge - eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vor. Man wolle außerdem Doppelförderungen vermeiden.
Die finanziellen Kosten, die eine Umsetzung der Klarstellung des Verwaltungsgerichthofs verursachen würde, sind laut dem Sprecher allerdings marginal. "Das liegt ungefähr bei einer Million Euro", schätzt er. Für das Jahr 2014 sind insgesamt 109 Millionen Euro für Wohnbeihilfe veranschlagt.
Auch im Büro des in Niederösterreich für die Mindestsicherung zuständigen Landesrats Maurice Androsch (SPÖ) sieht man Handlungsbedarf. Die Regelung sei die gleiche wie in Wien, allerdings gebe es keine Beschwerdefälle beziehungsweise liege kein konkreter Fall vor, in dem man von einer Streichung der Wohnbeihilfe wisse wie in Wien. Man werde sich das Urteil des Verwaltungsgerichts genau ansehen und eine entsprechende Novelle vorbereiten.
Burgenland: Gar keine Wohnbeihilfe
Das Burgenland verfährt bis jetzt ziemlich scharf: Wer Mindestsicherung bezieht, erhält gar keine Wohnbeihilfe. Dabei wird es nun wohl nicht bleiben können. "Wir werden uns das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs genau ansehen und die weitere Vorgehensweise mit den anderen Bundesländern abstimmen", heißt es aus dem zuständigen Büro des gerade urlaubenden Landeshauptmanns Hans Niessl (SPÖ).
Für die Steiermark ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht relevant. Denn laut eigener Landesregelung wird die Mindestsicherung ohnehin nicht auf die Wohnbeihilfe angerechnet.
Wohl aber umgekehrt: Die Wohnbeihilfe wird in die Mindestsicherung eingerechnet. In der Mindestsicherung sind ja 25 Prozent, also rund 200 Euro, als Wohnungsaufwand kalkuliert. Das wird mit der Wohnbeihilfe gegengerechnet, dasselbe gilt für Kärnten. Sollte nun der tatsächliche Wohnungsaufwand aber höher sein, ist in der Steiermark auch eine Aufstockung der Beihilfe möglich. (lai, wei, spri, mue, derStandard.at, 1.8.2014)