Wien - Gedacht war alles anders. Der Deutsche Bundestag verabschiedete 1974 eine Strafrechtsreform um die Zahl der langwierigen Gerichtsprozesse zu senken. Staatsanwälte und Gerichte sollten mehr Möglichkeiten bekommen Verfahren ohne Urteil und Schuldspruch einzustellen. Der Paragraf 153a der Strafprozessordnung war geboren.

Dort ist festgelegt, dass ein Strafverfahren einzustellen ist, wenn der Beschuldigte bereit ist, bestimmte "Auflagen und Weisungen" zu erfüllen. Zunächst kann die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Deal aushandeln. Hat ein Gerichtsverfahren einmal begonnen, muss auch das Gericht hinzugezogen werden. In seinen Erläuterungen hielt der Bundestag fest, dass die Verfahrenseinstellung nur für Fälle von "Kleinkriminalität" infrage kommt.

40 Jahre später nutzt Formel-1-Boss Bernie Ecclestone Paragraf 153a, um das Landgericht München als freier Mann zu verlassen. Sein Fall fällt allerdings nicht in die Liga der Kleinkriminalität. Vorgeworfen wurde ihm immerhin eine Beamtenbestechung mit 44 Millionen Euro. Warum also darf er sich "freikaufen"?

Personalnot

Die Antwort darauf liegt für deutsche Juristen in einer überlasteten Staatsanwaltschaft. Seit Jahren beklagen Deutschlands Ankläger, dass sie angesichts des knappen Personals überfordert sind. "Paragraf 153a schafft da eine willkommene Abhilfe", sagt der Jurist Jens Bülte von der Universität Mannheim. Durch die Verfahrenseinstellung ersparen sich Staatsanwaltschaften nicht nur lange Prozesse, sondern auch komplizierte Ermittlungsarbeit.

Die Anwendung von 153a wurde in den vergangenen Jahren daher immer weiter ausgedehnt. Inzwischen werden auch klassische Fälle der Wirtschaftskriminalität in Deutschland durch Bußgeldzahlungen erledigt.

Durch den Wortlaut des Gesetzes ist das gedeckt: Nur bei schwereren Verbrechen wie Mord, Totschlag und Raub kommt Paragraf 153a nicht infrage, bei Betrug oder Bestechung schon. "Mit der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers, nur Fälle von Kleinkriminalität zu erfassen, hat das aber nicht viel zu tun", sagt Bülte. Die erweiterte Anwendung des Paragrafen macht auch den in deutschen Medien erhobenen Vorwurf so schwerwiegend, wonach Ecclestone und andere "Reiche" sich einfach freikaufen können.

Österreich ist strenger

In Österreich sind die Regeln strenger. Hier gibt es nur die Möglichkeit einer Diversion, also einer Verfahrenseinstellung gegen Geldzahlung oder wohltätige Arbeit. Rund 40.000 Diversionsfälle gibt es pro Jahr - dem stehen 34.000 Verurteilungen gegenüber. Die Diversion ist nur bei Delikten mit einer Höchststrafandrohung von bis zu fünf Jahren möglich, und der Sachverhalt muss voll aufgeklärt sein. Die Bestechung eines Amtsträgers wie im Falle des Formel-1-Chefs ist in Österreich mit bis zu zehn Jahre Haft bedroht.

Ob ein Fall wie jener Ecclestones legitim ist, wird unter Experten kontrovers diskutiert. Jurist Robert Kert von der WU-Wien kann dem deutschen System durchaus etwas abgewinnen. "Man könnte damit Strafverfahren in Österreich beschleunigen", sagt Kert. Die Kehrseite: Mit der Verfahrenseinstellung würden Gerichte ihre eigentliche Aufgabe, nämlich "die Wahrheit herauszufinden", beschneiden. (András Szigetvari, DER STANDARD, 6.8.2014)