Neuerdings liegt die Medizin in aller Munde, egal ob durch ein neues Ärztegesetz, durch den Massenexodus junger Mediziner oder durch Krebserkrankungen. Wer aber steckt dahinter?

So funktioniert das Studium

Das Studium der Medizin ist als Diplomstudium konzipiert, dauert mindestens sechs Jahre und besteht aus drei Abschnitten. Der Dr. med. univ. der neuen Studienordnung ist demnach kein echter Doktor, sondern ein Magister, der sich tarnt. Innerhalb der ersten fünf Jahre muss eine gewisse Anzahl von Wochen famuliert (lat. famulus: Gehilfe) werden, in Graz etwa zwölf Wochen mit insgesamt 420 Stunden.

Hier werden die Grundlagen aus dem Studium geübt, von der richtigen Kommunikation bis hin zur ärztlichen Haltung gegenüber Patienten und Patientinnen. Der Wechsel vom fünften ins sechste Studienjahr ist aber eine große Zäsur; es findet kein Unterricht mehr im Hörsaal und Seminarraum statt, vielmehr dürfen die Studierenden nach einer Prüfung ihrer praktischen Fähigkeiten (OSCE) in das Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) wechseln.

Dort angelangt, verbringen sie 48 Wochen, beginnend jeweils am ersten Montag im August, in Kliniken im In- und Ausland zu Tertialen à 16 Wochen. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 35 Stunden, Nacht- und Journaldienste sind vorgesehen, Überstunden werden eins zu eins ausgeglichen. Nicht erfasst wird jene Zeit, die für die Vertiefung, das Nachlesen sowie das Vorbereiten medizinischer Inhalte aufgewendet wird.

Forderung

Das aber ist die graue Theorie. Nun fordern eifrige Studierendenvertreter, genauer: ihre gesetzliche Vertretung, eine Entschädigung für die Arbeitsleistung, die die Studierenden in diesen 1680 Stunden erbringen. Wieso?

Sie führen an, dass es nur schwer möglich ist, neben einer 35-Stunden-Woche im Krankenhaus noch zusätzlich zu arbeiten. Hinzu kommt, dass die Arbeit mit und an leidenden, kranken und sterbenden Menschen auch seelisch anspruchsvoll ist. Das vermuten viele, und manche wissen es. Vielleicht fehlt manchen Studierenden also die Kraft, am Samstag noch im Einzelhandel Regale zu schlichten, obgleich viele das dennoch auf sich nehmen.

Auch heißt es, dass die Studierenden in vielen Fällen keine gesetzliche Beihilfe mehr erhalten – der Familienbeihilfebezug wurde unlängst um zwei Jahre gekürzt, und das derzeitige Studienbeihilfesystem ist wenig treffsicher. Das liegt auch daran, dass Medizin immerhin mindestens zwölf Semester und somit länger als alle anderen Studien dauert. Wenn ein junger Mann eine HTL besucht und danach seinen Wehrdienst leistet, kann er keine Familienbeihilfe mehr im KPJ erhalten.

Wo ist denn die Leistung der KPJ-Studierenden?

Die ist klar zu bemessen: Sie erledigen die Blutabnahmen, nehmen Patienten auf und machen die Voruntersuchung, schreiben die Arztbriefe vor. Natürlich steckt darin ein Lernwert – aber auch ein gewisser Geldwert für das Klinikum, das sich so Arbeitsleistung von Turnus- oder Assistenzärzten erspart. Wo versickert dieses Geld?

So fragen sich viele, was denn genau dagegenspräche, dass jene, die ein Jahr ihres Lebens einer Krankenanstalt widmen, um dort ausgebildet zu werden – dabei aber auch geldwerte Leistung erbringen –, zumindest in Ansätzen entschädigt werden. Erhalten nicht Lehrlinge ab dem ersten Tag ein Lehrgeld?

Ist das Pflegepersonal nicht schon ab dem ersten Tag der Ausbildung pensionsversichert und erhält ein Taschengeld? Warum zahlt sogar Hofer im letzten Lehrjahr schon 1.307 Euro brutto, während die Medizinstudierenden pro bono Leistung erbringen, welche die maroden Krankenanstalten nur zu gern annehmen?

Vielleicht liegt es daran, dass das Klinisch-Praktische Jahr, anders als das Unterrichtspraktikum der Lehrer (etwa 1.300 brutto für 25 Stunden, davon vier bis sieben Stunden Unterricht) oder das Gerichtsjahr der Juristen (fünf Monate, 1035 brutto), noch innerhalb des Studiums stattfindet.

Das ist ein kluger Schachzug gewesen, diese 48 Wochen nicht primär als Ausbildung, sondern als Praktikum zu definieren. Zusätzlich fühlt sich niemand zuständig, weder die eigene Universität, die Krankenanstalt, das Wirtschaft/Wissenschafts- oder Gesundheitsministerium. Die Studierenden finden sich im österreichischen Niemandsland wieder.

Nachwuchs ausbeuten?

Das Problem aber wird in keiner Weise gelöst. Ob der österreichische Weg, junge Leute zu unbezahlter Arbeit zu zwingen, in dieser kalten Systematik ethisch vertretbar ist, müssten die dafür Zuständigen beurteilen. Scheinbar ist es zur Normalität geworden, unseren Nachwuchs auszubeuten – aber dann bitte ich um Verständnis, dass viele junge Ärzte und Ärztinnen ihre Zukunft nicht in einem System sehen, das sie unter Peitschen zu 48 Wochen Arbeit zwingt und dabei nicht einmal das Mittagessen zahlt. (Julian Wenninger, derStandard.at, 6.8.2014)