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Michail Chodorkowskij (Mitte links) nach seiner Freilassung im Dezember 2013 mit Mutter Marina, Vater Boris und Sohn Pawel vor dem Berliner Mauermuseum.

AP/Michael Kappeler

Der Umweltaktivist Jewgenij Witischko wurde wegen angeblicher Sachbeschädigung zu drei Jahren Lagerhaft verurteilt. Menschenrechtsorganisationen erachten seinen Fall als politisch motiviert.

Foto: wikipedia-Uer EWNC/CC-Lizenz

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Ein Demonstrant in Sotschi setzt sich für die Freilassung von Jewgenij Witischko ein. Sein Plakat trägt die Aufschrift "Freiheit für Jewgenij Witischko".

AP/David Goldman

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Der "Marsch der Millionen": Proteste gegen die Wiederwahl von Wladimir Putin am 6. Dezember 2012. Gegen rund 30 Teilnehmer wurden Verfahren eröffnet.

Reuters/Denis Sinayakov

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Oppositionspolitiker Sergej Udalzow vor einem Moskauer Gericht am 24. Juli 2014. Er wurde zu viereinhalb Jahren Lagerhaft verurteilt.

Reuters/Maxim Shemetov

Am 18. Dezember 2013 beschloss das russische Parlament das sogenannte Amnestiegesetz. Wenige Tage danach, unterschrieb Wladimir Putin das Gnadengesuch von Michail Chodorkowski. Der ehemalige Öl-Unternehmer und Kremlkritiker kam nach mehr als zehn Jahren Haft plötzlich frei und durfte nach Deutschland ausreisen. Kurz darauf wurden die zu zwei Jahren Straflager verurteilten Putin-Gegnerinnen Nadeschda Tolokonnikowa und Marija Aljochina von der Punkband Pussy Riot freigelassen. Auch die Ermittlungen gegen die im September 2013 festgenommenen Aktivisten der Umweltorganisation Greenpeace wurden eingestellt.

Offizieller Anlass für die unerwarteten Begnadigungen war der 20. Jahrestag der russischen Verfassung. Beobachter meinten jedoch, dass die großangelegte Amnestie mit den Vorbereitungen für die Olympischen Spiele im Februar 2014 zusammenhing. Nachdem das Amnestiegesetz verlautbart wurde, hieß es, dass mehr als 25.000 Gefangene davon profitieren werden. Das traf auf bekannte Gesichter wie Michail Chodorkowski und die Pussy-Riot-Musikerinnen zu. Weniger prominente Oppositionelle und Kritiker haben nach Olympia jedoch weiterhin mit der russischen Justiz zu kämpfen.

Russischer Umweltaktivist aus Protest im Hungerstreik

Zu dem Zeitpunkt, als Michail Chodorkowski freigelassen wurde, wurde der Umweltaktivist Jewgenij Witischko verhaftet. Der Geologe prangerte in einem Bericht der Organisation „Ökologische Wacht für den Nordkaukasus“ (EWNC) die negativen Auswirkungen der Olympischen Spiele in Sotschi für die Umwelt an und organisierte Protestaktionen vor der Luxusvilla eines Politikers in einem Naturschutzgebiet in Krasnodar. In diesem Zusammenhang wurde Jewgenij Witischko wegen angeblicher Sachbeschädigung im Februar 2014 zu drei Jahren Strafkolonie verurteilt.

Gemeinsam mit seinem Mitstreiter Suren Gasarjan, der mittlerweile in Estland politisches Asyl beantragt hat, war Witischko bereits im Juni 2012 zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil die beiden Protestschriften in Form von Graffiti auf einen Zaun in einem Wald im Südwesten Russlands gesprüht haben sollen. Tatsächlich haben Witischko und seine Mitstreiter gegen den weitläufig angelegten Zaun um die Luxusvilla des Gouverneurs der Region Krasnodar protestiert: Ihrer Meinung nach wurde dieser illegal angebracht, da er mitten durch ein Naturschutzgebiet gehe.

Verdacht auf politisch motiviertes Verfahren

Im Februar 2014 wurde das umstrittene Verfahren gegen Witischko neu aufgerollt: Seine Bewährungsstrafe wurde aufgrund angeblicher Verstöße gegen die Auflagen – wie lautes Fluchen an einer Bushaltestelle – in eine Haftstrafe umgewandelt. Die vermeintlichen Zeugen für den Verstoß gegen die Bewährungsauflagen an der Bushaltestelle waren während des Verfahrens nicht anwesend, und auch das Beweisvideo, das Witischko und Gasarjan bei dem Vergehen zeigen soll, wurde während der Gerichtsverhandlung nie gezeigt. Für Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch besteht kein Zweifel, dass der Fall politisch motiviert ist.

Im März 2014 trat Jewgenij Witischko seine Haftstrafe in einer Strafkolonie im Osten Russlands an, wo er von 31. Juli bis 3. August aufgrund „unerlaubter Aufbewahrung von Lebensmitteln“ in Isolationshaft kam. Um ein Zeichen gegen die rechtswidrigen Haftbedingungen zu setzen, trat Witischko am 31. Juli in den Hungerstreik. Nach Angaben seiner Organisation „Ökologische Wacht für den Nordkaukasus“ diente die Isolationshaft als Vorbereitung für seine Verlegung in ein Lager mit strengeren Bedingungen und schränke die Chancen für eine Freilassung ein. Aus diesen Gründen nahm Witischko auch nach dem Ende seiner Isolationshaft keine Nahrung zu sich. Am 6. August musste Witischko seinen Hungerstreik wegen Bedrohungen seitens der Lagerverwaltung einstellen.

Politisch motivierte Verfahren gegen rund 30 Regierungsgegner

Nach den gewaltsam aufgelösten Anti-Putin-Protesten am Moskauer Bolotnaja-Platz 2012 wurden im Rahmen des sogenannten Bolotnaja-Prozesses Verfahren gegen 29 Oppositionelle eröffnet. Bereits im Februar 2014 wurden sieben von ihnen zu mehreren Jahren Lagerhaft verurteilt.

Zweieinhalb Jahre nach den Massenprotesten wurde auch der bekannte Oppositionspolitiker Sergej Udalzow zu viereinhalb Jahren Lagerhaft verurteilt. Am 24. Juli wurde Udalzow wegen der Organisation von Massenunruhen, Sachbeschädigung und Anstiftung zur Gewalt schuldig gesprochen. Der Regierungskritiker trat bereits an seinem ersten Hafttag aus Protest gegen das Urteil in den Hungerstreik. Rund eine Woche nach dem Fall Udalzow wurden weitere vier Putin-Gegnern vor Gericht gebracht. Im Falle eines Schuldspruchs drohen auch ihnen bis zu vier Jahre Freiheitsentzug.

Das Amnestiegesetz mag einigen politischen Gefangenen zur Freiheit verholfen haben. Diese waren jedoch – wie Michail Chodorkowski unmittelbar nach seiner Freilassung selbst sagte – nicht die letzten politischen Gefangenen Russlands. (Judith Moser, derStandard.at, 8.8.2014)