Traiskirchen/Wien - Der gewerberechtliche Bescheid, mit dem die Bezirkshauptmannschaft (BH) Baden der im Flüchtlingslager Traiskirchen tätigen Firma ORS seit vergangener Woche untersagt, neu hinzukommendeAsylwerber zu betreuen, sorgt inzwischen weiter für Kritik. Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen, wird diesbezüglich am Freitag eine parlamentarische Anfrage an Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) einbringen.

In Sachen Gewerberecht sei dieser das oberste politische Organ, begründet die Grüne Mitterlehner als Adressaten. In der Anfrage, die dem STANDARD vorliegt, will sie von dem Minister unter anderem wissen, ob er vorhabe, "die Weisung zu erteilen", den Aufnahmestopp-Bescheid aufzuheben.

"Sachfremde Zwecke"

Denn es bestehe der Verdacht, dass in Gestalt des Bescheids das Gewerberecht für "sachfremde Zwecke instrumentalisiert" worden sei, nämlich um "asylpolitisch Druck" auszuüben. Und zwar durch den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP), der laut von der APA und anderen Medien kolportierten Aussagen der BH Baden den "Auftrag" zur Bescheidausstellung erteilt hat.

Ob Pröll der BH eine "Weisung" auf Erlassen eines gewerberechtlichen Bescheids erteilt habe, und ob es zutreffe, dass deren Zweck auf Verringerung des Belagsstands abgezielt habe, will Korun denn auch von Mitterlehner wissen. Letzteres wäre laut der Grünen problematisch, weil Pröll als Landeschef "bei Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung in der Mitte der Weisungskette zwischen Bundesministerium und Bundesverwaltungsbehörde" stehe - und dabei sachlich vorzugehen habe.

"Willkürlich"

Sollte Pröll der BH Baden den Auftrag erteilt haben, "sie möge etwas finden, um den laufenden Betrieb (durch die Firma ORS) einzuschränken", so erscheine ihr dies "willkürlich", schreibt Korun in der Anfragenbegründung. Es erinnere sie an jenen feuerpolizeilichen Bescheid, mit dem im November 2012 der damalige Traiskirchner Bürgermeister Fritz Knotzer (SP) eine Aufnahmesperre in Haus Eins des Flüchtlingslagers erwirkt hatte.

Im Juni 2013 wurde dieser vom Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich wegen "behördlicher Willkür" für rechtswidrig erklärt. (Irene Brickner, DER STANDARD, 8.8.2014)