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Österreich hat derzeit nicht weniger als sieben parallel existierende Mietrechtsregime: Richtwertsystem (für ab 1. 3. 1994 geschlossene Mietverträge in Altbauten) und Kategoriemieten (1982-1994) sind nur zwei davon (aktuelle Beträge siehe Grafik); auch die oft noch als "Friedenszinsmieten" bezeichneten, vor 1982 abgeschlossenen und später meist nach 45 MRG angehobenen Altmietverträge sind noch relativ häufig zu finden. Außerdem gibt es im geförderten Wohnbau die Kostenmiete nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) sowie Sonderregelungen bei ausfinanzierten geförderten Mietwohnungen.

Am liebsten ist Vermietern freilich die "freie Mietzinsbildung" ohne jegliche rechtliche Beschränkung. Sie gilt u. a. für vermietete Eigenheime ab 2001, für nach 1953 freifinanziert errichtete Mietwohnungen, vermietete Eigentumswohnungen mit Baujahr nach 1945 und Dachgeschoßwohnungen mit Baubewilligung nach 2001. Weiters existiert auch noch der "angemessene Mietzins", etwa für Dachgeschoßwohnungen oder Zubauten mit Baubewilligung nach 1945 oder für Wohnungen der Kategorien A und B mit mehr als 130 m² Wohnfläche sowie vor 2001 vermietete Eigenheime.

Zersplitterung

Diese weit fortgeschrittene Zersplitterung des Mietrechts macht es selbst für Experten oft schwierig, zu erkunden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen beim Vermieten einer bestimmten Wohnung gelten. Dazu kommt, dass es auch innerhalb der einzelnen Regime sehr häufig Unklarheiten gibt. Für die Arbeiterkammer ist es beispielsweise dringend nötig, das System der Zu- und Abschläge bei den Richtwertmieten zu reformieren. In der Regel gebe es meist nur Zuschläge zum Richtwert, aber keine Abschläge, kritisiert Gabriele Zgubic, Leiterin der AK-Abteilung Konsumentenpolitik. "Wir wären aber nicht zufrieden, wenn Zu- und Abschläge im Mietvertrag stehen. Das muss gesetzlich verankert sein", sagt sie zum Standard. Auf ihrer Forderungsliste stehen weiters eine Mietpreisdeckelung und eine "befriedigende Judikatur" bei den Erhaltungspflichten.

Eine Lösung all der Probleme im Mietrecht lässt allerdings auf sich warten. Die Reformgruppe im Justizministerium hat ihre Gespräche de facto schon beendet, nun geht es darum, auszuloten, wo sich Kompromisse zwischen Mieter- und Vermietervertretern finden lassen. Im Ministerium hält man daran fest, im Herbst Vorschläge vorlegen zu wollen. Viele Beobachter halten die Bemühungen aber bereits für gescheitert.

Mietrecht als "Lachnummer"

Wohnbauforscher Wolfgang Amann (IIBW) sieht beim alltäglichen Umgang mit dem Mietrecht "die Schmerzgrenze erreicht" und spricht nur noch verächtlich von einer "Lachnummer". Gleichwohl äußert er eine Vermutung, die viele in der Branche teilen: "Würde man letztlich feststellen müssen, dass der Status quo schon der kleinste gemeinsame Nenner ist, wäre das höchst bedauerlich." (Martin Putschögl, Daniela Rom, DER STANDARD, 9.8.2014)