Wien - Fußballer spielen, die Polizei marschiert auf - aber kein Verein zahlt dafür. In Österreich ist ein solches Szenario nicht denkbar. Gemäß der Sicherheitsgebühren-Verordnung müssen Veranstalter von Großereignissen auch für Polizeikosten aufkommen. Das trifft nicht allein Fußballklubs, sondern auch Konzertveranstalter.

Wie viel dem Staat für seine Dienste genau zu überweisen ist, wird in der Verordnung genau geregelt. So heißt es in Paragraf 1: "Die Überwachungsgebühr für Überwachungsdienste beträgt für ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes 17 Euro je angefangene halbe Stunde." An Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22 und sechs Uhr sind es 26 Euro je angefangene halbe Stunde.

Wie viele Kräfte bei welchem Spiel eingesetzt werden, besprechen Polizei und Verein vorab in einer Risikoanalyse. Mehr Polizisten sind erfahrungsgemäß natürlich bei Derbys mit leicht erregbaren Fans von Nöten.

Die Klubs bezahlen aber nicht den gesamten Einsatz. Hoheitliche Aufgaben (Verkehr überwachen und regeln, Problemfans im Auge behalten) leistet die Polizei ohne Kostenerstattung. Zeigt sie in Stadien, in denen die Vereine das Hausrecht haben, Präsenz, dann kommt dafür jedoch nach dem Spiel eine Rechnung von Vater Staat.

Rapid etwa gibt pro Saison rund 500.000 Euro für die Sicherheit bei Spielen aus. Darin sind auch Kosten für private Ordner enthalten. Der Anteil, der für Polizeieinsätze ausgegeben wird, beträgt rund 200.000 Euro. (bau, DER STANDARD, 9.8.2014)