Viele Menschen stellten sich an, um von Barbara Prammer persönlich in der Säulenhalle des Parlaments Abschied zu nehmen. Es waren kleine Gesten wie eine Verbeugung, andere fanden große Worte im Kondolenzbuch. Ihr beharrliches Eintreten für Frauenrechte und ihre Zähigkeit, den von allen Parteien getroffenen Beschluss zum Umbau des Parlaments herbeizuführen: Dafür wird die SPÖ-Politikerin politisch in Erinnerung bleiben, und dafür wurde ihr selbst von politischen Konkurrenten Respekt gezollt.

Darüber hinaus haben der Tod der Nationalratspräsidentin mit 60 Jahren und ihre Offenheit im Umgang mit ihrer Krebserkrankung viele zum Innehalten und Nachdenken gebracht: Was ist ein lebenswertes Leben, was ein würdevoller Tod? Wie verhalte ich mich bei einer Krebsdiagnose, die auf ein rasches Ende schließen lässt? Informiere ich meine Angehörigen, meine Arbeitskollegen? Es gibt das Recht auf ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Leben. Gilt das nicht auch für den Tod? Will ich an Schläuchen hängend dahinvegetieren?

Der Staat kann den Bürgern die damit zusammenhängenden Entscheidungen nicht abnehmen, zieht aber einen rechtlichen Rahmen. In Österreich gibt es eine vergleichsweise ausgeprägte Autonomie des Patienten. Jeder muss seiner Heilbehandlung zustimmen, man kann Behandlungen auch ablehnen. Es gibt die Möglichkeit, eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu verfassen. Damit kann jeder sein Selbstbestimmungsrecht absichern, wenn er oder sie selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Aktive Sterbehilfe - das gezielte Herbeiführen des Todes auf Wunsch einer Person - ist in Europa nur in den Benelux-Staaten erlaubt. Anders als in Deutschland und in der Schweiz ist in Österreich die Beihilfe zum Selbstmord strafbar. Das schränkt die Selbstbestimmung körperlich eingeschränkter Menschen ein.

Schmerzlindernde Mittel dürfen allerdings auch um den Preis der Lebensverkürzung gegeben werden, Therapien können reduziert oder unterlassen werden. Die Bioethikkommission hat 2011 empfohlen, die unglückliche Bezeichnung "passive Sterbehilfe" durch den treffenderen Begriff "Sterben zulassen" zu ersetzen. Der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio nennt es "liebevolles ärztliches Unterlassen". Jeder, der einen Menschen auf diesem letzten Weg begleitet hat, weiß, dass das Leiden unerträglich und der Wunsch nach Erlösung übermächtig werden kann.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof lässt den Staaten in seinen Urteilen ausdrücklich Spielraum, was sie zulassen. In Österreich wollte die ÖVP Anfang des Jahres ein Verbot der organisierten Sterbehilfe in der Verfassung verankern, die SPÖ lavierte herum; seither ist diese Debatte politisch wieder eingeschlafen.

Medizinischer Fortschritt ist Segen und Fluch zugleich. Der Tod geschieht häufig nicht mehr, sondern verlangt Entscheidungen von großer ethischer Tragweite. Wer nicht will, dass Ärzte und Angehörige über den mutmaßlichen Willen des Betroffenen befinden müssen, sollte für sich selbst rechtzeitig Antworten auf diese Fragen finden, die zum Leben gehören. Die meisten beschäftigen sich erst damit, wenn sie durch eigene Erfahrungen dazu gezwungen werden oder es einen Anlass gibt - wie Prammers Tod. Es geht um ein Sterben in Würde. Was das heißt, muss jede, jeder für sich entscheiden. (Alexandra Föderl-Schmid, DER STANDARD, 9.8.2014)