Wien - Die Strafe eines Wiener Mathematik-Nachhilfelehrers, der seine Funktion ausgenutzt hatte, um sich an zwei Mädchen zu vergehen, ist am Dienstag vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) von 15 Monaten auf zweieinhalb Jahre erhöht worden. Der Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft gingen nach dem Urteil des Landesgerichts im Dezember 2013 in Berufung.

Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher blieb aufrecht. Damit ist garantiert, dass der Mann auch nach Verbüßung seiner Strafe zeitlich unbegrenzt angehalten werden kann, sofern er von Sachverständigen als weiterhin gefährlich eingestuft wird. Dem Beschuldigten wurde auch ein fünfjähriges Tätigkeitsverbot als Lehrer oder Erzieher verhängt. Das Urteil erfolgte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Vergewaltigung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses.

Missbrauch von Zwölfjähriger

Der Beschuldigte hatte sich im Frühjahr 2013 wiederholt an einer zwölfjährigen Schülerin vergriffen, wobei es einmal zu einer derart gravierenden Handlung kam, dass die Staatsanwaltschaft diese formal einer Vergewaltigung gleichsetzte. Weitere fünf, ähnlich gelagerte Tathandlungen mit demselben Opfer stellte der Angeklagte ebenso in Abrede wie den Einsatz von Gewalt.

Nachdem der Mann in U-Haft gewandert war, hatte sich eine zweite ehemalige Nachhilfeschülerin an die Strafverfolgungsbehörden gewandt und von Übergriffen in den Jahren 2007 und 2008 berichtet. Das OLG sah den vom Gericht berücksichtigten Milderungsgrund des tadellosen Lebenswandels deshalb nicht erfüllt und erhöhte das Strafausmaß. (APA, 12.8.2014)