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Alpen-Donau (alt) war 2011 vom Netz verschwunden - jetzt ist die Seite mit neuem Betreiber wieder aufgetaucht und sorgt für eine Datenschutzdebatte.

Foto: APA

Für großes Aufsehen sorgte vergangene Woche die Meldung, dass Name, Adresse und Telefonnummer von Hinweisgebern der NS-Meldestelle auf der einschlägigen Website Alpen-Donau aufgetaucht waren. Dorthin gelangt waren die persönlichen Daten auf dem Weg der Akteneinsicht, also ganz legal und rechtlich abgesichert. Ein Vorgang, der für heftige Kritik am zuständigen Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter sorgte. Er hätte die Namen schwärzen oder Teile des Akts sperren sollen, monierten Beobachter.

Richter gewährte volle Akteneinsicht

Zumindest Letzteres soll Kronawetter laut seinem Kollegen Gerhard Jarosch versucht haben. Jarosch, der auch als Präsident der Vereinigung der Staatsanwälte tätig ist, wird in der aktuellen Ausgabe des "Falter" mit den Worten zitiert: "Im Übrigen hat der zuständige Staatsanwalt den Akt Herrn P. zuerst nur auszugsweise übermittelt." Der Alpen-Donau-Betreiber Richard P. habe sich allerdings beschwert, woraufhin der zuständige Haft- und Rechtsschutzrichter, so Jarosch, "dem Staatsanwalt auftrug, alles zu übermitteln“.

Das könnte erklären, warum Alpen-Donau davon berichtete, dass "man nach einem kurzen Hin und Her bereit war, uns die anderen Melder vorzulegen". Ob Alpen-Donau tatsächlich über eine Liste aller Hinweisgeber der NS-Meldestelle verfügt, bleibt jedoch weiter unklar – die Staatsanwaltschaft Wien wollte sich zum Fall nicht mehr äußern.

Justiz-Sektionschef: "Akteneinsicht ist Rechtsanspruch"

Christian Pilnacek, Sektionsleiter im Justizministerium, meldete sich ebenfalls im "Falter" zu Wort. In einem Leserbrief nahm auch er den zuständigen Staatsanwalt in Schutz. Akteneinsicht sei ein "Rechtsanspruch", so Pilnacek; "unter Umständen (...) hätten die Daten geschwärzt werden können". Das wäre "im Nachhinein" vielleicht besser gewesen, schreibt Pilnacek weiter. Er spielt den Ball ans Innenministerium zurück und will, dass "in Zukunft die Namen der Meldungsleger nicht in die Anzeige an die Staatsanwaltschaft" aufgenommen werden. Dem wird künftig auch so sein, hat das Innenministerium doch als Reaktion auf die Vorfälle einen neuen Modus für Meldungen der NS-Meldestelle für NS-Wiederbetätigung eingeführt.

Alpen-Donau publiziert weiter

Auf Alpen-Donau wurde indes ein neuer Eintrag über die "politische Polizei" veröffentlicht, der Anzeigen wegen Sachbeschädigung zum Inhalt hat. Zusätzlich publizierte der Alpen-Donau-Betreiber ein Dokument, das sich mit der Domainhistory seiner Seite beschäftigt: Der Anwalt der Firma, bei der P. die Alpen-Donau-Domain erworben hatte, äußert sich über diesen Verkauf. Sein Name ist geschwärzt – der "Rechtsanwalt bestand – anders als die Pfundskerle – wohl auf vertrauliche Behandlung", kommentiert der Alpen-Donau-Betreiber in Anspielung auf die Hinweisgeber der NS-Meldestelle süffisant. (fsc, derStandard.at, 13.8.2014)