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Gustl Mollath zeigte sich nach dem Urteil nicht zufrieden.

Foto: REUTERS/Michael Dalder

Regensburg - "Der Angeklagte wird freigesprochen", sagt die Vorsitzende Richterin Elke Escher ganz zu Beginn der Urteilsverkündung im Landesgericht Regensburg. Und weiter: "Für die Unterbringung in der Psychiatrie ist der Angeklagte aus der Staatskasse zu entschädigen."

Das sind erst einmal die guten Nachrichten für den 57-jährigen Gustl Mollath zum Ende seines Prozesses. Der Freispruch ist keine Überraschung: Denn in dem Wiederaufnahmeverfahren gilt das sogenannte Verschlechterungsverbot. Das heißt, dass er nicht schwerer verurteilt werden darf als im Ausgangsprozess.

Und 2006 war Mollath vom Nürnberger Landesgericht freigesprochen worden - allerdings wurde er zugleich als allgemeingefährlich und unzurechnungsfähig in die Psychiatrie weggesperrt.

Körperverletzung begangen

Eine der drei damals und jetzt erneut angeklagten Taten hat Mollath aber trotzdem nach Gerichtsauffassung begangen: Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er im August 2001 seine damalige Frau Petra M. geschlagen, getreten, gewürgt und gebissen hat. Das belegten verschiedene Aussagen der Frau über mehrere Jahre hinweg, ein ärztliches Attest und die Aussage der Schwägerin von M.

Mollath selbst hat sich nur sehr knapp zu den Vorwürfen geäußert. Demnach habe er sich bei einer tätlichen Auseinandersetzung lediglich verteidigt. Und dennoch, das ist eine der vielen Windungen in dem Urteil und in dem gesamten Fall überhaupt, wird Mollath auch für die gefährliche Körperverletzung aus einem zweiten Grund freigesprochen: Es sei nicht auszuschließen, so das Gericht, dass er während der Tat an einer psychischen Erkrankung gelitten habe und so nur eingeschränkt oder gar nicht schuldfähig gewesen sei.

Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz

Der Scheidungskrieg der beiden war vor mehr als zehn Jahren eskaliert. Mollath hatte seiner Frau vorgeworfen, als Kundenberaterin einer Bank im großen Stil an Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz beteiligt zu sein. Sie hatte ein Attest eingeholt und gedroht, ihn in die geschlossene Psychiatrie zu bringen. Erst vor eineinhalb Jahren war bekannt worden, dass seine Vorwürfe zumindest zum Teil gestimmt hatten.

Mollaths großer Erfolg besteht darin, dass seine Einweisung nun von Anfang an als Unrecht angesehen wird. Denn die Allgemeingefährlichkeit habe nie bestanden, so die Richterin. Diese war im vorherigen Urteil damit begründet worden, dass Mollath auch Autoreifen von vermeintlichen Gegnern im Scheidungsverfahren auf gefährliche Weise angestochen habe. Gerade dafür sieht das Gericht aber zu wenig Anhaltspunkte.

Laut einem Sachverständigengutachten ist es auch nahezu unmöglich, Reifen so anzustechen, dass sie während der Fahrt Luft verlieren und dadurch eine besondere Gefahr drohe.

Mollath nicht zufrieden

Mollath, der durchaus störrische Charakterzüge besitzt, zeigt sich nach dem Urteil nicht zufrieden. Die Körperverletzung könne er "nicht auf mir sitzen lassen". Nun will er sich aber erst einmal um einen festen Wohnsitz und um Arbeit bemühen. Mehrere Angebote im Raum Nürnberg gibt es bereits.

Sein Pflichtverteidiger Gerhard Strate aus Hamburg, mit dem sich Mollath überworfen hat, spricht von einem "guten Urteil". Vor allem werde deutlich: "Hier ist ein Mensch verräumt worden, 2006 hat es ein Unrechtsurteil gegeben." (Patrick Guyton, derStandard.at, 14.8.2014)