Zwei mit dem HI-Virus infizierte Passagiere und ein Mitreisender haben eine chinesische Billigfluglinie verklagt, weil sie sie nicht an Bord lassen wollte. Wie die staatliche Zeitung "Global Times" berichtete, nahm ein Gericht in Shenyang die Klage gegen Spring Airlines an. Demnach ist es das erste Mal, dass ein derartiger Fall vor Gericht kommt.

Tickets annuliert

Nach Angaben der Zeitung wollten das HIV-positive Paar und ein Begleiter mit der Billig-Airline aus dem nordöstlichen Shenyang nach Shijiazhuang im Süden von Peking fliegen. Als sie das Bordpersonal über ihren Gesundheitszustand informierten, wurden ihre Flugtickets annulliert.

Demnach fordern die Kläger nun wegen Diskriminierung eine Entschuldigung der Airline sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 48.999 Yuan (rund 6.000 Euro). Einer der Kläger begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Sie zeige, dass HIV-Infizierte auch auf juristischem Weg für ihre Rechte kämpfen könnten, sagte Cheng Shuaishuai der "Global Times".

Keinerlei Ansteckungsgefahr

Der Anwalt der Kläger wies darauf hin, dass es für die anderen Passagiere keinerlei Ansteckungsgefahr gegeben habe. Spring Airlines-Chef Wang Zhenghua machte das Unbehagen der Besatzung für den Vorfall verantwortlich. Gleichzeitig forderte er HIV-positive Passagiere zu diskretem Verhalten auf, um andere Reisende nicht zu verschrecken.

In China lockert sich der Umgang mit Aids nur schleichend. Erst im Jahr 2010 kippten die Behörden ein Einreiseverbot für Träger des Aids-Virus. HIV-positive Chinesen dürfen nicht Beamte werden, in der Privatwirtschaft verlieren sie schnell ihre Stelle, wenn ihr Zustand bekannt wird. Manche Krankenhäuser verweigern HIV-positiven Patienten die Behandlung. Nach chinesischem Gesetz können Fluggesellschaften den Transport von Menschen mit ansteckenden Krankheiten oder von psychisch Kranken verweigern. (APA, derStandard.at, 18.8.2014)