Wien - Die Veröffentlichung eines Fotos mit Asylwerbern im STANDARD war laut Presserat kein Ethikverstoß. Ein Leser hatte das Bild zum Artikel „Menschenrechte: Traiskirchen lässt prüfen“ vom 4. Juni 2014 beanstandet. Das Foto zeigt mehrere Flüchtlinge, die vor einem Gebäude in Traiskirchen in einer Schlage stehen. Die Beschwerde bezog sich in erster Linie auf die Identifizierbarkeit der Abgebildeten: Die Gesichter einiger Flüchtlinge seien sehr genau zu erkennen, lautete die Kritik. Zudem könne es für Flüchtlinge tödlich sein, wenn ihr Aufenthaltsort bekannt wird. Darüber hinaus wurde bezweifelt, dass die Flüchtlinge ihr Einverständnis zu der Fotoaufnahme erteilt haben.

Der Senat hat beschlossen, dazu kein selbständiges Verfahren einzuleiten. Die Veröffentlichung des Fotos greife nicht in die Persönlichkeitssphäre der abgebildeten Personen ein. Die Gesichter der Abgebildeten seien nicht deutlich zu erkennen, die
Aufnahme ist laut Senat "eher schemenhaft". Eine Abbildung von Flüchtlingen in einer Zeitung bedeute "auch nicht zwangsläufig eine Gefährdung."

Das APA-Foto erwecke den Eindruck, dass es den wartenden Flüchtlingen, insbesondere jenen, deren Gesichter zum Fotografen gewandt sind, bewusst war, dass sie fotografiert werden. Der Senat geht daher nicht davon aus, dass der Fotograf verdeckt gearbeitet hat, sondern "vielmehr die Flüchtlinge über die Aufnahme informiert hat". (red, derStandard.at, 19.8.2014)