Wenn ein Affe mit einer Kamera ein Foto macht: Wem gehört dann das Copyright? Dem Kamerabesitzer? Dem Affen? Oder gar niemandem? Diese zunächst absurd klingende Frage steht im Zentrum eines Streits zwischen der Wikimedia Foundation und dem Fotografen David Slater.
Entstehung
Während einer Reise in den Nord-Sulawesi-Nationalpark in Indonesien habe ihm eine Affe seine Kamera weggeschnappt, und damit hunderte Fotos getätigt, erläutert Slater die Entstehungsgeschichte. Neben unzähligen unscharfen Aufnahmen befand sich darunter auch ein Bild, das in Folge als “Affen-Selfie” für Furore sorgen sollte.
Umstritten
Doch während der britische Fotograf mit der anfänglichen Publicity noch gut leben konnte, war er weniger erfreut darüber, was folgen sollte: Das Foto wurde in die Wikipedia übernommen, dies mit dem Hinweis, das es aufgrund der spezifischen Entstehungsgeschichte keinerlei Copyrightanspruch gebe. Dieser Position wollte sich wiederum Slater nicht anschließen, der die Rechte an dem Foto für sich beansprucht. Also kündigte unlängst eine m Klage gegen die Wikimedia Foundation, den Betreiber der Online-Enzyklopädie, an.
Copyright Office
Deren Erfolgsaussichten dürften freilich gegen Null gehen: Hat sich jetzt doch das US Copyright Office zu der Angelegenheit geäußert - und schlägt sich dabei ganz klar auf die Seite der Wikimedia Foundation. Ein von einem Affen aufgenommenes Foto könne ebensowenig unter eine Copyright gestellt werden, wie “Aufnahmen durch Pflanzen oder angebliche übernatürliche Wesen” heißt es darin, wie Arstechnica berichtet.
Niemand hat Anspruch
Damit folgt man früherer Rechtssprechung, die davon ausgeht, dass das Copyright einer Aufnahme alleine jener Person gehört, die das Bild arrangiert und den Auslöser gedrückt hat. Slater als Besitzer der Kamera habe hingegen keinerlei Ansprüche. Der Affe wiederum gilt nicht als Rechtsperson, könne also kein Copyright anmelden. Insofern kann die umstrittene Aufnahme also frei genutzt werden.
Auswege
Eine Stellungnahme von Slater gibt es bisher noch nicht. Was ihm jetzt bliebe, wäre ein Gang vor ein britisches Gericht, in der Hoffnung, dass hier die Auffassung des Copyrights mit der US-amerikanischen divergiert. Wie die Zeitung The Telegraph betont, könne ein Fotograf in Großbritannien aufgrund eines Gesetzes aus dem Jahr 1988 theoretisch Rechte anmelden, wenn er das Konzept für eine bestimmte Aufnahme entworfen habe. Ob dies im konkreten Fall argumentiert werden kann, ist natürlich eine andere Frage. Auch sei so etwas noch nie vor einem britischen Gericht durchjudiziert worden. (apo, derStandard.at, 22.8.2014)