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Die Schlangen wurden illegalerweise auf Willhaben angeboten - nicht so wie das abgebildete Reptil, das Bild stammt von einer Verkaufsmesse.

Foto: DPA

Ein illegaler Tierhändler, der unerlaubt Reptilien im Internet angeboten hat, ist am Donnerstag in Wien-Landstraße aufgeflogen. Der Mann hatte zahlreiche Schlangen und Geckos in kleinen Plastikbehältern eingepfercht. Laut einem Vorab-Bericht der "Kronen Zeitung" handelte es sich um 40 Tiere, die ihm abgenommen wurden.

Nach Angaben der Stadt Wien - an der Aktion waren das Veterinäramt (MA60), die Polizei und Tierschützer beteiligt - wurde der Mann angezeigt. Laut "Krone" soll es sich um einen italienischen Staatsbürger handeln.

Tierschützer agierten als Scheinkäufer

Der Mann hatte die Tiere illegalerweise auf der Verkaufsplattform willhaben.at angeboten. Tierschützer gaben sich bei ihm als Scheinkäufer aus und kamen dann in die Wohnung, wo die Tiere verkauft werden sollten, in Begleitung der Polizei und MA60. Die Reptilien - 20 Königspythons, ein Dutzend Leopardgeckos, etliche Kornnattern und Kronengeckos - waren in Plastikboxen eingepfercht und mussten dort ausharren, bis sie verkauft wurden, hieß es am Freitag aus dem Büro von Tierschutzstadträtin Ulli Sima.

Verdachtsfälle melden

"Ich bin entsetzt, dass sich immer noch tausende Inserate mit Tierangeboten privater Anbieter in Online-Portalen finden, dabei ist dies gesetzlich verboten", sagte Sima. "Tierfreunden ist oft nicht bewusst, welches Tierleid sie mit Käufen aus dem Internetunterstützen." Um gegen illegalen Tierhandel vorzugehen, sollten Verdachtsfälle unter 01/4000-8060 gemeldet werden, rät die Stadträtin. Die Stadt Wien geht allen Meldungen nach.

"Wir haben schon im Zusammenhang mit dem illegalen Welpenhandel die Erfahrung gemacht, dass Plattformen wie willhaben.at solche Tierquälereien fördern. Leider ist willhaben.at bisher nicht bereit gewesen, auf die lukrativen Privatanzeigen für den Verkauf von Tieren zu verzichten", sagt Irina Fronescu, Kampagnenmitarbeiterin von "Vier Pfoten". Gesetzlich erlaubt ist das Feilbieten von Tieren nur für behördlich gemeldete Züchter und gewerbliche Tierhändler sowie Tierschutzorganisationen. Privaten Anbietern ist es gesetzlich verboten, Tiere im Netz zum Verkauf anzubieten. (APA, derStandard.at, 22.8.2014)