Die deutschen Verlage haben in ihrem Streit mit Google einen Rückschlag erlitten. Das Kartellamt will im Streit um veröffentlichte Pressetexten vorerst nicht gegen den US-Konzern vorgehen. "Erforderlich für das Einleiten eines Missbrauchsverfahrens ist stets ein hinreichender Anfangsverdacht", so Kartellamtschef Andreas Mundt am Freitag. "Die Beschwerde der VG Media konnte diesen nicht begründen."
"Im Auge behalten"
Die Wettbewerbshüter betonten aber, sie behielten den Streit im Auge und würden notfalls von Amts wegen ein Verfahren gegen Google prüfen. Große Verlage wie Axel Springer oder Burda haben sich in der VG Media zusammengeschlossen, um ihre Interessen zu bündeln und gegen Google vorzugehen.
Snippets schon vergebührungspflichtig?
Die Verlage streiten mit Google darüber, ob der Suchmaschinenkonzern für Textteile von Presseerzeugnissen den Verlagen eine Gebühr zahlen muss. Der US-Konzern lehnt dies ab. Nach dem deutschen Leistungsschutzrecht dürfen Internet-Suchmaschinen wie Google nur noch einzelne Wörter oder "kleinste Textteile" (Snippets) unentgeltlich anzeigen. Das Kartellamt räumte jedoch ein, im Einzelnen sei die konkrete Reichweite des Leistungsschutzrechts derzeit streitig. Die von der VG Media in der Beschwerde erhobenen Vorwürfe beschränkten sich überwiegend darauf, "auf die Möglichkeit von Kartellrechtsverstößen durch Google hinzuweisen, wenn Verlage sich bei dem Dienst Google News auf dieses Leistungsschutzrecht berufen".
Keine konkreten Vorwürfe
Das Kartellamt monierte, dass die Vorwürfe "aber nicht an ein konkretes Verhalten von Google anknüpfen". Dies gelte auch für den Vorwurf, Google benachteilige Presseverlage bei der Listung von Suchergebnissen in der allgemeinen Google-Suche, "um sie zu einem Verzicht auf die Geltendmachung des Leistungsschutzrechts zu zwingen". Von der VG Media war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. (APA, derStandard.at, 21.8.2014)