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Rumänische Arbeiter sind per Bus auf dem Weg von Bukarest nach Deutschland und Belgien. Seit Jänner haben sie - wie auch Bulgaren - freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Foto: EPA / Robert Ghement

"Wer betrügt, der fliegt" - mit diesem Slogan hatte die bayerische CSU Anfang des Jahres für Aufsehen gesorgt. Ihre Sorge damals - rechtzeitig vor der bayerischen Kommunalwahl: Wenn in diesem Jahr (ab Jänner 2014) auch Rumänen und Bulgaren ohne Zugangsbeschränkung auf den deutschen Arbeitsmarkt kommen können, dann werde dies jede Menge Sozialmissbrauch nach sich ziehen. Denn viele der EU-Bürger, so die CSU-Vermutung, kämen nur, weil sie an den deutschen Sozialleistungen interessiert seien.

Auf Druck der CSU setzte die deutsche Regierung daraufhin eine Kommission aus Staatssekretären ein, die sich um das Thema "Armutsmigration" kümmern sollte. Diese bereitete jene Gesetzesentwürfe vor, die das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Die wichtigsten Neuerungen: Wer zur Arbeitssuche nach Deutschland kommt, soll sich dort nur noch sechs Monate aufhalten. Findet er in dieser Zeit keine Stelle, muss er wieder ausreisen. Länger zu bleiben soll nur möglich sein, wenn eine konkrete Aussicht auf einen Job besteht.

Wiedereinreise verhindern

Die deutschen Behörden sollen EU-Zuwanderer künftig ausweisen und ihnen für drei bis fünf Jahre die Wiedereinreise verweigern dürfen, wenn diese ihren Aufenthalt auf "Rechtsmissbrauch oder Betrug" gründen. Ein solch rigides Vorgehen ist auch derzeit schon möglich, allerdings nur wenn im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit schwere Straftaten begangen werden oder Seuchengefahr besteht. Außerdem drohen den Antragstellern bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe, wenn sie falsche oder unvollständige Angaben für Aufenthaltsbescheinigungen machen.

"Jeder Missbrauch untergräbt die Legitimität der sozialen Sicherung", erklärte die deutsche Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles am Mittwoch, als sie und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) den Gesetzesentwurf vorstellten.

Dieser sieht auch neue Maßnahmen gegen den unrechtmäßigen Bezug von Kindergeld (entspricht der österreichischen Familienbeihilfe) für im Ausland lebende Kinder vor. Diese staatliche Leistung soll nur noch gewährt werden, wenn die Eltern ihre steuerliche Identifikationsnummer vorlegen.

Besserer Datenabgleich

Dadurch sollen bessere Datenabgleiche möglich werden, und es soll verhindert werden, dass für ein Kind mehrfach bezahlt wird.

De Maizière betonte, Deutschland trete weiterhin für die Freizügigkeit innerhalb der EU ein, da diese ein hohes Gut sei. Er erklärte: "Es gibt kein flächendeckendes Problem der Armutszuwanderung, aber wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass es Probleme gibt." Vor allem Kommunen in Nordrhein-Westfalen klagen, dass sie mit den Kosten für Wohnungen und Heizung überfordert seien. Der Bund wird ihnen daher in diesem Jahr noch 25 Millionen Euro zuschießen.

Dem Abschlussbericht der Staatssekretäre zufolge ist die Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland stark gestiegen, befindet sich aber generell auf eher niedrigem Niveau. 2004 hielten sich 35.000 Bulgaren und Rumänen in Deutschland auf, Ende 2013 waren es 181.000. Insgesamt wohnten zu diesem Zeitpunkt 3,1 Millionen EU-Bürger in Deutschland.

Der Gesetzesentwurf muss auch vom Bundesrat beschlossen werden. In der Länderkammer ist die große Koalition allerdings auf die Stimmen der Grünen angewiesen. Deren Europapolitikerin Rebecca Harms kritisiert, dass die deutsche Regierung mit ihren Maßnahmen eine unsichtbare Grenze durch Europa ziehe. (Birgit Baumann aus Berlin, DER STANDARD, 28.8.2014)