Movie4k.to und kinox.to sind von den Providern noch nicht gesperrt worden.

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Der Verein für Antipiraterie (VAP) hat die angekündigten Klagen gegen österreichische Provider eingebracht. Insgesamt wurden vier Anbieter geklagt, wie VAP-Geschäftsführer Werner Müller gegenüber dem WebStandard bestätigt. Gegenstand der Klage ist die Sperre von Websites, über die urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet werden soll.

Frist gesetzt

Ursprünglich hatten der VAP und der Musikwirtschaftsverband IFPI bis zum 14. August gefordert, dass mehrere Seiten, darunter kinox.to und thepiratebay.se, gesperrt werden. Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das Netzsperren als legitimes Mittel gegen Urheberrechtsverletzungen ansieht.

Keine außergerichtliche Einigung

Die Provider haben die Frist jedoch verstreichen lassen und streben ein gerichtliches Verfahren anstatt einer außergerichtlichen Einigung an. Es seien noch zahlreiche rechtliche und technische Fragen offen, hieß es Mitte August seitens der Branchenvertretung Internet-Service-Provider Austria (ISPA).

UPC und A1 geklagt

Wer geklagt wurde, wollte der VAP nicht sagen. Gegenüber dem WebStandard bestätigten UPC und A1 am Donnerstag, eine Klage erhalten zu haben. Sie betrifft die Sperre von kinox.to und movie4k.to. Die IFPI soll nach Angaben des VAP die Blockade von thepiratebay.se angehen. Der Musikverband wollte sich auf Anfrage aktuell jedoch nicht näher dazu äußern. Die Klagen seien noch in Vorbereitung, heißt es.

Keine Rechtssicherheit

A1 sei der Sperraufforderung bisher nicht nachgekommen, da ohne einstweilige Verfügung keine Rechtssicherheit gegeben sei. "Denn es sollte der Beurteilung eines Richters überlassen werden, ob in einem konkreten Fall die Rechte der Internetnutzer oder die der Film-/Musikindustrie mehr wiegen", so A1-Sprecherin Livia Dandrea-Böhm. "Wir werden jetzt innerhalb der vom Gericht eingeräumten Äußerungsfrist Stellung nehmen. Danach hat die Richterin zu entscheiden."

Einstweilige Verfügung

Müller rechnet damit, dass die einstweilige Verfügung gegen die Provider binnen eines Monats ausgestellt wird. (Birgit Riegler, derStandard.at, 29.8.2014)