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Foto: AP / Thibault Camus

Paris - Die Enthüllung der Liebesaffäre von Frankreichs Staatschef François Hollande mit einer Schauspielerin sorgte im Jänner weltweit für Schlagzeilen. Wegen der Veröffentlichung eines Fotos der Hollande-Geliebten Julie Gayet verhängte ein Gericht gegen zwei "Closer"-Verantwortliche am Dienstag Geldstrafen auf Bewährung. Auch der Fotograf wurde mit einer Geldstrafe belegt.

"Closer" hatte am 17. Jänner ein Foto von Gayet abgedruckt, das die heute 42-jährige Schauspielerin in einem Auto zeigt. Bildunterschrift: "In diesem weißen Citroën fährt Julie Gayet zu ihren Treffen mit dem Präsidenten." Das Magazin hatte die Liebesaffäre zwischen Hollande und Gayet schon eine Woche vorher publik gemacht - und sich den Zorn des französischen Staatschefs und der Schauspielerin zugezogen.

Auto ist privater Raum

In der französischen Rechtsprechung wird das Innere eines Autos als privater und nicht als öffentlicher Raum eingestuft. Das Strafgericht von Nanterre bei Paris verhängte daher am Dienstag Geldstrafen von jeweils 3.000 Euro auf Bewährung gegen "Closer"-Redaktionschefin Laurence Pieau und die Chefin des Verlags Mondadori Magazines France, Carmine Perna. Mondadori gibt "Closer" heraus.

Vorstrafenregister

"Das ist eine wichtige Entscheidung", zeigte sich Gayets Anwalt Jean Ennochi über das Urteil erfreut. "Es ist das erste Mal, dass die Leiterinnen von 'Closer' in der Angelegenheit von einem Strafgericht verurteilt wurden. Das wird in ihrem Vorstrafenregister auftauchen." Pieau und Perna wollten sich nicht zu dem Urteil äußern.

Der Paparazzo Laurent Viers wurde für schuldig befunden, das Gayet-Foto geschossen zu haben. Gegen ihn verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 1.000 Euro auf Bewährung.

"Verfolgungsjagd"

Gayet hatte Viers als den Paparazzo identifiziert, der sie Anfang Jänner bei einer Autofahrt verfolgt hatte. "Ich bin ihn nicht losgeworden", sagte sie den Ermittlern und beklagte eine wahre "Verfolgungsjagd". Eine Handy-Ortung zeigte zudem, dass sich Viers am fraglichen Tag in der Nähe der Schauspielerin befunden hatte. Viers räumte vor Gericht nur ein, die Schauspielerin verfolgt zu haben, "um Informationen zu bekommen". Das Foto habe er aber nicht geschossen.

Es ist bereits der zweite Schuldspruch gegen "Closer" wegen der Enthüllung der Liebesaffäre zwischen Hollande und Gayet: Ende März wurde das Magazin wegen Verletzung von Gayets Privatsphäre in einem Zivilprozess zur Zahlung von 15.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Auch das war eine Strafe, die das Magazin leicht verschmerzen konnte: Die Enthüllungsgeschichte hatte dem Magazin einen reißenden Absatz und große Aufmerksamkeit beschert.

Nicht dementiert

Hollande hat den "Closer"-Bericht nie dementiert, sich aber auch nicht öffentlich zu Gayet geäußert. Auf rechtliche Schritte gegen das Klatschmagazin verzichtete Frankreichs Staatschef. Rund zwei Wochen nach der "Closer"-Enthüllung trennte er sich von seiner langjährigen Partnerin Valerie Trierweiler. Zum Stand seiner Beziehung zu Gayet wurde offiziell nichts bekannt. (APA, AFP, 2.9.2014)