Bild nicht mehr verfügbar.

Immer mehr frühere Heimkinder klagen Behörden, weil sie in Jugendjahren zwischen Pflegefamilien und Heimen hin- und hergeschoben, misshandelt und sexuell ausgebeutet wurden.

Foto: APA/Fohringer

Bregenz/Linz - Vorarlberg und Oberösterreich sind mit Schadenersatzklagen von Gewaltopfern konfrontiert. So klagt eine 53-jährige Frau, die Gewalt in allen Formen in Pflegefamilien und Heimen erfahren musste, das Land Vorarlberg auf 60.000 Euro. Vorerst wird ein Vergleich von der Behörde abgelehnt, das Gericht solle klären, ob ein Verschulden von Landesbehörden vorliegt, sagt Landesrätin Greti Schmid (ÖVP).

Monika Fitz (Pseudonym, der richtige Name ist der Redaktion bekannt) soll bereits als Baby von der Pflegemutter misshandelt und später vom Bruder missbraucht worden sein. Opferanwalt Stefan Traxler legt als Beweise gegen das Land Vorarlberg Akten der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vor, aus denen hervorgeht, dass die Jugendwohlfahrt, von Gewalttaten gegen das Kleinkind wusste.

Die Verjährungsfrist von drei Jahren könnte hinfällig sein, wenn durch ein psychiatrisches Gutachten nachgewiesen wird, dass sich die Frau, - durch ihre Kindheits- und Jugenderlebnisse traumatisiert -, lange Zeit nicht an die Geschehnisse erinnern konnte. Die Frist würde dann ab dem Zeitpunkt laufen, an dem sich das Gewaltopfer der Traumatisierung bewusst wurde.

Gutachter ist der Innsbrucker Psychiater Salvatore Giacomuzzi. Seine Expertise hatte im Schadenersatzprozess gegen das Kloster Mehrerau, das ebenfalls Verjährung geltend machte, schließlich zu hohen Schadenersatzzahlungen geführt. Das Gutachten wird Monika Fitz auch detaillierte Befragungen vor Gericht ersparen. Ihre Gespräche mit dem Sachverständigen gelten als Einvernahme.

Die Haltung des Landes stößt bei Experten und Opposition auf Kritik. FPÖ-Parteichef Dieter Egger wünscht sich in einem offenen Brief an Landeshauptmann Markus Wallner mehr Sensibilität den Opfern gegenüber, denn Leid verjähre nie. Egger schlägt eine Kulanzlösung vor. Landesrätin Schmid lehnt diese ab. Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch rät dem Land, einen Vergleich nicht kategorisch abzulehnen. Die Steuerungsgruppe der Opferschutzkommission sollte sich prinzipiell mit der Frage von Klagen beschäftigen. Wallner hält Rauchs Vorschlag für "brauchbar", auf Egger reagierte er nicht.

Mit Klagen abgeblitzt

In Oberösterreich wurden in zwei Fällen die Klagen von Ex-Heimkindern abgewiesen. Ein 44-jähriger, gebürtiger Bad Ischler hatte das Land auf 1,1 Millionen Euro Entschädigung geklagt. Er sei im Landeskinderheim Schloss Leonstein vier Jahre misshandelt und missbraucht worden. Das Gericht stufte die Übergriffe als verjährt ein und wies die Klage ab.

Im zweiten Falle will Jenö Molnar 1,6 Millionen Euro Wiedergutmachung. Der heute 65-Jährige wurde von der Behörde in seiner Kindheit fälschlich als Waise geführt, kam mit zehn Monaten ins Heim. 18 Jahre lang lebte er in verschiedenen Landeseinrichtungen, auch in Leonstein. Nicht nur dort soll er misshandelt worden sein.

Molnar sagte im Prozess, dass er sich an die Geschehnisse im Heim jahrzehntelang nicht habe erinnern können, erst durch eine lebensbedrohliche Erkrankung seien sie wieder an die Oberfläche gekommen. Ein Gutachten hielt das für möglich, aber nicht für wissenschaftlich belegt. Molnar zieht jetzt vor den Obersten Gerichtshof. Zwei weitere Klagen ehemaliger Heimkinder sind derzeit am Landesgericht Linz anhängig. (Jutta Berger Markus Rohrhofer, DER STANDARD, 4.9.2014)