Wien – Die Wochenzeitung "Falter" hat mit einem im Vorjahr erschienenen Artikel über die damalige Nationalratsabgeordnete Monika Lindner gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse verstoßen. Konkret sei gegen die Pflicht zur Einholung einer Stellungnahme eines Beschuldigten verstoßen worden, wie der Presserat am Dienstag mitteilte.

In dem Artikel "Lindners Freunderlwirtschaft" wird kritisiert, dass der Lebensgefährte Lindners, ein Werbefachmann, Aufträge von der St.-Anna-Kinderkrebsforschung erhalten habe, in deren Vorstand sie damals saß. Zudem soll "der Stiefsohn Lindners", wie es in der Aussendung des Presserates heißt, als Kameramann für diese Werbespots eine laut "Falter" "unverschämt" hohe Rechnung gestellt haben. Lindner hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen sowie festgehalten, dass keine Lebensgemeinschaft mit Günter Lebisch bestehe.

Der Kameramann sei mit den Vorwürfen laut Presserat nicht konfrontiert worden und ihm daher keine Möglichkeit eingeräumt worden, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Zwar liege es im Interesse der Medien und der Allgemeinheit, dass Missstände aufgedeckt werden. "Beschuldigen dürfen dabei jedoch nur dann erhoben werden, wenn nachweislich versucht worden ist, eine Stellungnahme der beschuldigten Person einzuholen." Dem sei nicht entsprochen worden.

Zwar wurden Lindner und Lebisch vom Autor des Artikels befragt, allerdings sei ihnen zu wenig Zeit für ihre Stellungnahmen eingeräumt worden. Letztlich hätte der Artikel aus Sicht des Presserats "auch ohne den Teil über den Stiefsohn Lindners" veröffentlicht werden können. Die Medieninhaberin des "Falter" hat sich der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserates unterworfen, allerdings am Verfahren nicht teilgenommen. (APA, 16.09.2014)