Wien - Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat nun erste gesetzliche Maßnahmen, mit denen die Teilnahme österreichischer Staatsbürger an extremistischen Aktivitäten erschwert werden soll, in Begutachtung geschickt. Konkret geht es um die Möglichkeit. Doppelstaatsbürgern den Pass zu entziehen, und um die Erlaubnis für Minderjährige, das Land zu verlassen.

Verbot extremistischer Symbole

Das ebenfalls geplante Verbot extremistischer Symbole könnte schneller beschlossen werden, indem es morgen, Mittwoch per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht wird. Entsprechende Verhandlungen laufen nach APA-Informationen noch. Mitte Oktober, nämlich am 14. 10. beim vom Justizministerium schon geplanten Gipfelgespräch zum Thema Verhetzung, soll dann auch die Verschärfung des sogenannten Verhetzungsparagrafen vorliegen.

Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes

Die von Mikl-Leitner am Dienstag vorgelegten Gesetzesentwürfe zielen auf Personen, die außer Landes an extremistischen Taten mitwirken (wollen), etwa auch, um sich jihadistischen Gruppierungen anzuschließen. So wird es mit einer Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes leichter, einer Person den österreichischen Pass zu entziehen. Bisher war dies möglich, wenn jemand freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates eintritt, künftig soll das auch für "Kämpfer außerhalb eines offiziellen Militärdienstes" gelten, wie das Innenministerium mitteilte. Allerdings ist diese Bestimmung nur auf Doppelstaatsbürger anwendbar; einem "Nur-Österreicher" die Staatsbürgerschaft zu entziehen, würde gegen das Völkerrecht verstoßen. Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) werde aber auch auf internationaler Ebene eine entsprechende "Diskussion" anstoßen, hieß es aus dem BMI.

Auslandsreisen nur mit Zustimmung der Eltern

Das Grenzkontrollgesetz wiederum soll dahin gehend geändert werden, dass Auslandsreisen von Minderjährigen außerhalb der EU nur mit Zustimmung der Obsorgeberechtigten erlaubt sein sollen. Konkret sollen Beamte die Bestätigung der Eltern dann verlangen können, wenn sie "Zweifel" haben, ob diese mit der Reise des oder der Minderjährigen einverstanden wären. Einer der Auslöser für diese Novelle war der Fall dreier junger Mädchen, die von Graz aus nach Syrien aufbrechen wollten, was nach dem Hinweis einer Mutter nur in letzter Minute verhindert konnte. Außerdem kann künftig Personen, denen der österreichische Pass entzogen wurde (eben etwa wegen oben genannter Gründe), die Ausreise verweigert werden.

Die Begutachtungsfrist für beide Änderungsvorschläge endet am 22. Oktober. (APA, 23.9.2014)