Der Tätigkeitsbereich von Übersetzern, die für Unternehmen tätig sind, besteht in der Übersetzung von Schriftstücken und Publikationen, wie etwa Berichten, Protokollen, Handbüchern, Präsentationen, Verträgen, Schulungsunterlagen, Marketingtexten oder Informations- und Werbematerial.

Der Beruf des Übersetzers gehört keiner geschützten Berufsgruppe an. In Österreich kann jeder auch ohne nachweisliche Kenntnis der Fremdsprache und ohne translatorische Ausbildung als Übersetzer arbeiten.

Honorar nach Zeilen

Die meisten Übersetzer arbeiten freiberuflich mit Bestandskunden zusammen, mit denen sie eine idealerweise langfristige Geschäftsbeziehung verbindet. Der Kontakt zu diesen Geschäftspartnern sowie die Akquisition von Neukunden erfolgt in der Regel durch persönliche Beziehungen und Weiterempfehlungen. Eine einschlägige Ausbildung und nachweisliche Berufserfahrung erleichtern die Gewinnung von neuen Kunden.

Das Honorar für Übersetzungen wird in der Regel nach der Anzahl der Zeilen der fertig gestellten Übersetzung berechnet, wobei als Berechnungsgrundlage eine Normzeile mit 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen gilt. Für Fachübersetzungen ist die Verrechnung eines Zeilensatzes von 1,50 Euro bis 1,85 Euro zuzüglich Umsatzsteuer üblich. Für Übersetzungen einfacher Art gelten Honorarsätze zwischen 1,20 Euro bis 1,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

Fünf A4-Seiten täglich

Ausgehend von rund 40 bis 50 Zeilen pro A4-Seite ergibt sich ein Seitenhonorar von rund 60 bis 90 Euro netto. Ein professioneller Übersetzer übersetzt im Schnitt rund 2.500 Wörter pro Tag, das sind rund 5 A4-Seiten.

Der übliche Honorarsatz kann sich in besonderen Fällen auf Werte bis zum Doppelten erhöhen, insbesondere bei besonderer Dringlichkeit, einem besonderen Schwierigkeitsgrad des Textes, bei schwer lesbaren Texten und speziellen Textkategorien, wie etwa für Werbetexte. (Conrad Pramböck, derStandard.at, 25.9.2014)