Kosmetika in der EU sollen sicherer werden. Die EU-Kommission hat am Freitag zwei Maßnahmen angenommen, mit denen die Verwendung von Konservierungsstoffen in Kosmetika eingeschränkt wird.

Der EU-Kommissar für Verbraucherpolitik, Neven Mimica, betonte, die täglich verwendeten Produkte müssten frei von Krankheitserregern sein. Die Konservierungsstoffe müssten daher höchstmöglichen Schutz gewähren und unbedenklich sein.

Mit den angenommenen Maßnahmen begrenzt die Kommission die Höchstkonzentration der zwei Konservierungsstoffe Propylparaben und Butylparaben von derzeit zulässigen 0,4 Prozent bei einzelner Verwendung und 0,8 Prozent bei der Verwendung zusammen mit anderen Estern auf 0,14 Prozent in beiden Fällen.

Ester bilden eine Stoffgruppe chemischer Verbindungen, die formal oder de facto durch die Reaktion einer Säure und eines Alkohols oder Phenols unter Abspaltung von Wasser (eine Kondensationsreaktion) entstehen.

Ihre Verwendung in nicht abzuspülenden Mitteln, die zur Anwendung im Windelbereich von Kindern unter drei Jahren bestimmt sind, ist verboten, da eine bestehende Hautreizung und der dichte Verschluss der Windel ein stärkeres Eindringen des Stoffes in die Haut ermöglicht als unbeschädigte Haut. Die neuen Vorschriften gelten für Produkte, die nach dem 16. April 2015 in den Handel kommen.

Zweitens verbietet die Kommission die Verwendung der Mischung von Methylchloroisothiazolinon (und) Methylisothiazolinon (MCI/MI) in nicht abzuspülenden Mitteln wie Körpercremes.

Die Maßnahme zielt auf die Senkung des Risikos von Hautallergien und deren Häufigkeit. Der Konservierungsstoff kann immer noch in abspülbaren Produkten wie Shampoos und Duschgels in einer Höchstkonzentration von 0,0015 Prozent der Mischung in einem Verhältnis von 3 zu 1 von MCI/MI verwendet werden. Die Maßnahme gilt auch hier für Produkte, die nach dem 16. April 2015 in den Handel kommen. (APA, derStandard.at, 25.9.2014)