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Wien - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schutz der Verbraucher vor Inkassobüros verstärkt. Den säumigen Zahlern vorgelegte Vertragsformblätter, mit denen eine Ratenzahlung vereinbart werden soll, unterliegen dem Verbraucherkreditgesetz, bestätigte der OGH laut Verein für Konsumenteninformation (VKI). Damit gilt u.a. ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach Unterzeichnung des Formblattes.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen das Inkasso-Unternehmen infoscore austria gmbh eingebracht, weil deren Vordrucke für Ratenansuchen einige strittige Klauseln enthielten, die der OGH nun laut VKI für unzulässig erklärte.
Da Zinseszinsen und Zinsen von Einbringungskosten verrechnet werden, ist ein solches Ratenansuchen laut OGH ein "entgeltlicher Zahlungsaufschub". Deshalb komme auch das Verbraucherkreditgesetz zur Anwendung.
Rücktritt
Der Schuldner habe folglich 14 Tage lang Zeit, von der Ratenvereinbarung zurückzutreten - und nicht nur eine Woche, wie es in den strittigen Vordrucken hieß. Ohne entsprechende Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger darf das Unternehmen weiters nicht 12 Prozent Verzugszinsen verlangen, sondern nur die gesetzlichen Verzugszinsen von 4 Prozent. Und auch die Kostentransparenz in dem vorformulierten Antragsformular für eine Ratenzahlung ließ zu wünschen übrig - das Unternehmen muss die Einbringungskosten detailliert aufschlüsseln und nachvollziehbar machen.
"Es ist erfreulich, dass auf ein Ratenansuchen an Inkassobüros nun das Verbraucherkreditgesetz zur Anwendung kommt", betonte VKI-Juristin Beate Gelbmann heute, Dienstag, in einer Aussendung. (APA, 30.9.2014)